Hallo zusammen, ich muss einen Widerspruch bei der Krankenkasse einlegen, da mein Antrag auf Liposuktion abgelehnt wurde. Welchen rechtlichen Hintergrund hat es das Widerspruchsverfahren vorläufig ruhend zustellen? Ich möchte nämlich erst Widerspruch einlegen und Akteneinsicht einfordern und danach erst die Stellungnahme schreiben. Mir wurde hierzu empfohlen, dass Widerspruchsverfahren als vorläufig ruhend zu beantragen. Es wär toll wenn mir jemand was dazu sagen könnte :-)