Unfall: an parkende Autos vorbei, Gegenverkehr fährt mir den Spiegel ab.

Hallo liebe Gemeinde, Ich hoffe, Sie haben eine Idee, wie ich hier meine Unschuld belegen kann! Ich fuhr auf einer schmalen Straße Straße, in der rechts von mir lauter Autos (ca10) parken! Ich guck soweit nach vorn wie ich kann! Kein Auto kommt, ich fahre los. Beim ca 7. Auto kommt mir ein Fahrzeug entgegen. Da aber rechts noch 3 weitere parkende Autos sind, die ich überholen muss um wieder auf meine Spur zu kommen, geht man doch davon aus, dass der Gegenverkehr wartet! Hat er aber nicht, er fährt meiner Meinung nach auch noch zu schnell in die Straße rein, mit einem Teil seines Autos fährt er auf den Gehweg und fährt uns beide ( seinen und meinen) Spiegel ab. Polizei gerufen! Er lauthals beschwert ich bin Schuld. Hat weder die Polizeitruppe noch mich Ausreden lassen! Fazit: Polizei kann nicht eindeutig sagen, wer hier Schuld hat. Ergo beide eine Teilschuld. Hiermit bin ich aber nun ganz und garnicht einverstanden!!! Er hätte doch warten müssen oder nicht??? Ich habe noch gehupt als er an mir vorbei ist, bzw kurz bevor an mir vorbei ist und habe direkt angehalten, er ist noch weiter gefahren! Als die polizei kam, sollten wir die Autos direkt zur Seite fahren, der Polizist hat nicht mal ein Foto gemacht, wo genau die Autos standen. Damit hätte ich doch beweisen können, dass mir keine Ausweichmöglichkeit gegebenen war und der Gegenverkehr warte hätte müssen, oder? Der Gegner will auf jeden fall zum Anwalt und mich verklagen! Wie seht ihr die Sachlage? Danke für eure Hilfe! Herzliche Grüße aus Siegen Stefan

Auto, Unfall, Polizei, Anwalt, Klage, parken, Gegenverkehr, Teilschuld, Schuldfrage
Unterhalt einklagen im Alter von 22 Jahren.

Guten Morgen,

mich beschäftigt und belastet das Thema meinen Vater auf Unterhaltszahlungen zu verklagen seit einger Zeit schon sehr. Wenn ich mich denn dafür entscheiden würde, habe ich einige Fragen, bei denen ich mich über Hilfe freuen würde.

Also erstmal zur Situation:

Ich werde am 16.12. 22 Jahre alt. Gehe zur Zeit in die 13. Klasse eines Berufskollegs, werde also im Sommer 2013 die Fachhochschulreife erworben haben. Zusätzlich bin ich nach erfolgreichem Abschluss "Staatlich geprüfter elektrotechischer Assisten" (schulische Ausbildung). Danach möchte ich gerne Studieren. Allerdings habe ich auch mit 18 Jahren schoneinmal einen Bildungsgang abgebrochen, ich weiß nicht, ob das in irgend einer Weise relevant sein könnte.

Es ist schon seit Jahren so, dass meine Beziehung zu meinem Vater mich extrem Belastet und das, was mit mir macht manchmal regelrecht in Psycho-Terror ausartet. Er überweist mir den Unterhalt auch nicht, stattdessen muss ich jedes mal hinlaufen und rumbetteln, dass er mir das Geld gibt (ich bin wirklich drauf angewiesen, sonst wärs mir egal). Dann gibt er mir mal am 3. 25€, dann am 8. vllt nochmal 50€ usw. insgesamt bekomme ich pro Monat nur 125€. Und wie gesagt sehr sehr unregelmäßig, eine Zeitlang hab ich uach gar nichts mehr bekommen.

Wenn ich mich dafür entscheiden sollte, ihn auf den Unterhalt zu verklagen, würde sich der ganze "Stress" überhaupt lohnen? (Wie gesagt, mich belastet das ganze Psychisch schon sehr) Also hätte ich mit einer Klage "Erfolg", wenn man es denn so nennen kann?

Mein Vater ist Berufstätig, und verdient (geschätzt) 1400 Netto. Er hat ein eigenes Grundstück mit Haus. Nur falls sowas irgendwie relevant sein könnte.

Eine weitere Frage ist, müsste ich mich mit 22 Jahren immernoch beim Jugendamt melden, oder ist die Zuständigkeit da bereits bei einer anderen Institution?

Ich würde mich wirklich über hilfreiche Antworten freuen und möchte mich schonmal im voraus bedanken :) Einen schönen Tag wünsche ich noch :)

Unterhalt, Klage
Arbeitgeber zahlt auch nach Gerichtsurteil nicht

Hallo,

ich weiss absolut nichtmehr was ich noch machen soll. Meine Bereitschaft das Geld selbst mit hilfe von... ne meine Gedanken lasse ich mal hier raus. Jedenfalls bin ich komplett verzweifelt. Mein Arbeitgeber schuldet mir 2,5 Monatsgehälter + Überstunden und Nachtzulagen, wir reden von einer knapp 5stelligen Summe. Er hat den ersten Monat bis Ende des Folgemonats nicht bezahlt, hat sich vor meinem Urlaub bei mir entschuldigt und mir versprochen Montags gleich das Gehalt zu überweisen und auch noch etwas drauf zu legen als Entschädigung. Mittwochs hatte ich 2 komplett an der Nase herbeigezogene Abmahnungen in der Post und die Kündigung.
Das ganze liegt jetzt schon ne Weile zurück und ist natürlich beim Anwalt und vor Gericht war ich auch schon. So bei dem Termin erschien der AG nicht, nur sein Anwalt. Über Überstunden und Nachtzulagen will ich nochmal einen Gerichtstermin aber mein Geld würde ich natürlich umgehend bekommen. Passiert ist nix. Keine Reaktion der Gegenseite. Mein Anwalt meinte zwar dies, das und jenes in die Wege zu leiten aber mir bringt das nix. Ich hab seit 3 Monaten keine Kohle mehr, ich hab mir auch noch genau in dem Monat wo kein Geld mehr kam ein Haus gekauft. Mein Anwalt meinte mit den Kontodaten meines AG könnte man das Konto sperren aber die Kontonummer ist nirgends zu finden. Wie sieht das denn bei Lohnpfändung aus? Also kann man nicht an den Auftraggeber des ex AG gehen und dort Geld pfänden lassen? Wenn ich meine Rechnung bei Otto nicht zahle passiert mir das ja auch.

Ich hatte hier zu dem Thema schonmal eine Frage gestellt, damals noch mit ein bissel Galgenhumor aber mittlerweile ist mir das Lachen vergangen.

Hoffe hier vielleicht ein paar Anregungen zu bekommen

LG

Arbeitsrecht, Klage, Lohn
Kann ich verlangen, dass mein Nachbar seinen Bambus entfernt, der in mein Grundstück hineinwurzelt?

Mein Nachbar hatte in Unkenntnis (oder grobfahrlässig) vor 6 Jahren einen Bambus an der Grundstücksgrenze ohne Wurzelsperre gepflanzt. Nun wuchern die Wurzeln in mein Grundstück und ich kann dem Vortrieb nicht Einhalt gebieten ohne selbst Kosten (ca. 250 €) und Mühen in erhelblichem Umfang (10-12Stunden buddeln) zu leisten. Mein Nachbar ist so ein richtiger Ignorant, der offensichtlich nicht bemüht ist, eine einvernehmliche Regelung zu finden. Er hat uns einfach gesagt, es sei nicht seine Schuld, was die Natur macht. Das trifft natürlich nicht ganz zu, denn jeder Gartenbesitzer weiß und wird auch im einschlägigen Handel beim Kauf eines Bambus darauf hingewiesen, dass eine Wurzelsperre eingebaut werden muss. Zumindest gebietet es die nachbarschaftliche Rücksichtnahme, dem Anliegen nachzukommen und eine gütliche Einigung zu finden. Ich habe dem Nachbarn alles angeboten, den Einbau einer Wurzelsperre von meinem Grundstück aus als auch Mithilfe und Kostenteilung. Nichts geht!!!!

Hört sich natürlich an wie ein typisch deutscher Nachbarschaftskrieg und ich hätte mir nie vorstellen können, mich mit so etwas mal auseinandersetzen zu müssen. Das sind immer nur die Kleingeister im Fernsehen! Aber es ist nun mal so und ich sehe nicht ein, dass ich alles was er falsch gemacht hat auf meine Kappe nehmen muss, während er faul vor seinem Fernseher hockt (leider wahr!) und sich auch noch die Kosten spart.

Weiß jemand, wie die Chancen stehen, dem "Verweigerer" juristisch beizukommen? Ich brauche nicht den Rat es auf dem guten Wege zu versuchen. Mir ist klar, dass der Rechtsweg das letzte Mittel ist. Wenn ich den aber schon gehe, möchte ich nicht auf den Kosten des Verfahrens und den Anwälten sitzen bleiben. Es geht also eher darum, ob jemand schonmal so einen Fall gerichtlich durchgezogen hat.

Danke,

KausT

Recht, Bambus, Klage, Kostenübernahme, Nachbarn, Rechtsstreit
käufer hat preisvorschlag geschickt und zahlt nicht was tun?

hallo hatte bei ebay einen laptop versteigert mit sofortkauf und preisvorschlag. der käufer hat zweimal mit einem preisvorschlag geboten.

beim ersten gebot war mir das zu niedrig. ich habe ihm ne mail geschickt mit dem betrag den ich mindestens haben möchte. daraufhin hat er mir ein zweites mal einen preisvorschlag gesendet, der aber wieder etwas unter meinen wünschen blieb. dennoch habe ich ihn ein tag später angenommen! jetzt will er ihn nicht mehr mit der begründung,er hätte nicht gedacht das ich antworte und hat sich einen neuen gekauft. ich viel aus allen wolken.

seine email war eine frechheit. so ala..kein interesse mehr, weil zwei laptops kann er nicht brauchen. dann habe ich ersteinmal gesagt, so nicht! und ihn aufgefordert den kauf ordentlich abzuschliessen. er meint er zahlt eine entschädigung unter 10% vom kaufbetrag. wir stornieren das ganze. oder er lässt es auf einen rechtsstreit ankommen.

weitere emails folgten. sein ton ist frech und ich ärgere mich jetzt richtig. mein freund hat gesagt, sofort zum anwalt. da er rechtlich sowieso keine chance hat. ich verliere hier jetzt wichtige tage den rechner wieder bei ebay einzustellen.. lohnt sich das ganze theater?

und habe nur stress..was soll ich tun? schon mal jemand geklagt? anwälte hier?

ps: wie es rechtlich bei ebay aussieht weiß ich, ich will nur einen rat in welche richtung ich mich nun entscheiden soll?

Rechtsanwalt, Recht, eBay, Klage
Vertrag aufgrund von falschaussage abgeschlossen, kündbar?

am 10.10.2011 wurde ich auf der Straße angesprochen und überzeugt Mitglied im Videoclub zu werden. Ich wollte dem erst nicht zusagen, da ich es mir nicht leisten kann, jedes Quartal 40 Euro zu zahlen. Allerdings hat dessen Club-Berater mir erklärt, dass der Mindestabnahmewert von 39,00 Euro nur gezahlt werden muss, wenn ich im laufenden Quartal anfange, etwas zu bestellen. Ich habe mehrfach nachgefragt, ob das stimmt, da mich der Begriff stuzig machte. Er bestätigte seine Aussage. Also willigte ich mit dem Wissen ein, dass ich mir etwas kaufen kann, aber nicht jedes Quartal etwas zahlen MUSS. Ich wies ihn sogar insplizit auf die Textstelle hin, die aussagt, dass es den Mindestabnahmebestellwert gibt. Jedoch definierte er mir den Begriff so, dass ich nicht dazu verpflichtet bin, ihn jeden Monat zu zahlen. Aufgrund dieser Fehlaussage des Berater ging ich in diesen Vertrag ein. Ich habe nun von denen den Supertipp (für knapp 40 euro also dem mindestabnahmewert) gesendet bekommen und soll diesen Betrag zahlen. Ich ahbe mich mit meiner Unterschrift zu diesem Mindesabnahmewert verpflichtet, jedoch tat ich dies aufgrund der falschaussage. Die Falschaussage ihres Beraters kann von einer Zeugin bestätigt werden. Bin ich nun im recht diesen vertrag vor der 2 Jährigen vertragsfrist zu kündigen und kann ich fordern die 40 Euro für den Supertipp erlassen zu bekommen?

Wenn ja auf welches gesetzt muss ich mich stützen?

Ich habe bereits dort angerufen und gesagt bekommen, dass ich mich schriftlich dort melden soll: Sehr geehrte Damen und Herren, am 10.10.2011 wurde ich auf der Straße angesprochen und überzeugt Mitglied im Videoclub zu werden. Ich wollte dem erst nicht zusagen, da ich es mir nicht leisten kann, jedes Quartal 40 Euro zu zahlen. Allerdings hat ihr Club-Berater mir erklärt, dass der Mindestabnahmewert von 39,00 Euro nur gezahlt werden muss, wenn ich im laufenden Quartal anfange, etwas zu bestellen. Ich habe mehrfach nachgefragt, ob das stimmt, da mich der Begriff stuzig machte. Er bestätigte seine Aussage. Also willigte ich mit dem Wissen ein, dass ich mir etwas kaufen kann, aber nicht jedes Quartal etwas zahlen MUSS. Ich wies ihn sogar insplizit auf die Textstelle hin, die aussagt, dass es den Mindestabnahmebestellwert gibt. Jedoch definierte er mir den Begriff so, dass ich nicht dazu verpflichtet bin, ihn jeden Monat zu zahlen. Aufgrund dieser Fehlaussage ihres Beraters(Herr X) ging ich in diesen Vertrag ein. Ich habe nun von ihnen den Supertipp gesendet bekommen und soll diesen Betrag zahlen. Dies geschieht gegen meinen Willen. Ich fordere eine sofortige Kündigung des Vertrages, da ich fehlgeleitet und angelogen wurde, damit ich der Mitgliedschaft beitrete und ich es mir nicht leisten kann jedes Quartal die knapp 40 Euro zu zahlen. Die Falschaussage ihres Beraters kann von einer Zeugin bestätigt werden.

Außerdem fordere ich, den mir zugesendeten Supertip zurückzunehmen und mir die 40 Euro nicht aufzulasten. mfg blabla

Kann ich so vorgehen?

Rechtsanwalt, Recht, falschaussage, Klage, Rechtswesen, Vertragsrecht
Kann ich eine Zeitung verklagen?

Hallo alle zusammen,

vor kurzem hat die Nürnberger-Tageszeitung ein Aktikel mit der Schlagzeile "Bordelle gehen Nachbarn gegen den Strich" rausgebracht. Unter dieser Schlagzeile sind zwei Fotos, einmal wo die Zimmer der Bordele als Postkarte zu sehen sind und ein Foto wo unser KFZ-Zullassungsdienst-Büro und unser Hotel zu sehen sind und das auch mit einer Unterschrift "Szene Fuggerstraße: Autohandel und ein Hotel, in dem man sich die Zeit vertreiben kann.".

Dieses steht auch im Internet unter http://www.nordbayern.de/nuernberger-nachrichten/nuernberger-stadtanzeiger/bordelle-gehen-nachbarn-gegen-den-strich-1.1539991. Und wie auf dem Bild zu sehen ist, möchte die Nürnberger Nachrichten uns vorwerfen, dass wir ein Bordel betreiben, was natürlich nicht gar nicht stimmt.

Das nächste Problemm ist, das wir seid Erscheinungsdatum stätig Anrufe bekommen, in den wir gefragt werden was wir wohl für Sex verlangen und ob wir viele Mädels zu Auswahl haben und das vorallem in der Nacht, was natürlich sehr nervt.

Ausserdem ist auf dem Foto nicht nur unsere Büro und Hotelnummern zusehen, sondern auch die Privathandynummer und die komplette Adresse.

Das witzigste aber auch, dass Nürnberger Nachrichten es nicht so dramatisch sieht und uns vorwerfen wollen das wir es nicht so verstehen wie die es gemeint haben. Was versteht man wohl unter einem Aktikel mit der oben genannten Schlagzeile und der Bildüberschrift?

Wie können wir den Artikel aus dem Internet entfernen lassen?Welche Rechte haben wir gegenüber der Nürnberger Nachrichten? Können wir sie wegen Rufmordung verklagen? Kann eine Zeitung einfach ein Bild von einem Hotel und Büro ins Internet stellen ohne Erlaubniss dafür bekommen zu haben?

Vielen Dank für eure Antworten im Voraus!!!

Gruß PRIMA-F

Bild zum Beitrag
Rechte, Klage, Zeitung
Klage auf Zustimmung zur Kündigung (Mietwohnung)

Hallo zusammen!

Mein Problem ist wahrscheinlich altbekannt: Ich wohne mit meinem (inzwischen Ex-)Freund zusammen, wir sind beide Hauptmieter, ich möchte ausziehen (nach gesetzl. Kündigungsfrist) - er nicht.

Gutes (und böses) Zureden nützt nichts, er will die Kündigung nicht unterschreiben. Sagt zwar, dass er sich nach einer Wohnung umgucken würde. Ich bezweifele allerdings stark, dass er sich sonderlich ins Zeug legt. Der Vermieter erlaubt ausschließlich die gemeinsame Kündigung - Nachmieter oder alleinige Anmietung der Wohnung durch meinen Ex fallen also flach. Abgesehen davon könnte er sich die Wohnung alleine sowieso nicht leisten.

Der einzige Ausweg, der mir bleibt, ist also anscheinend eine Klage, oder? Kann mir jemand dazu hilfreiche Tips geben bzw. hat einer das schon mal durchgemacht?

Wo reiche ich so eine Klage ein?

Kann ich das Schreiben alleine aufsetzen (gibt es irgendwo Musteranschreiben) oder brauche ich zwingend einen Anwalt?

Muss die Klage in dem Monat eingereicht werden, in dem ich - die unwirksame, da nur von mir unterschriebene - Kündigung beim Vermieter abgebe, oder kann man das ggf. auch "rückwirkend", einen Monat später machen?

Wie lange zieht sich eine solche Klage im Regelfall hin?

Sollte ich gewinnen (wovon ich doch hoffentlich ausgehen kann): Welche Kosten müssten mir von meinem Ex zurückerstattet werden? Was ist, wenn er pleite ist und man bei ihm nichts holen kann? Dann muss ich alles (Miete, Gerichtskosten) alleine berappen, oder?

Und zuletzt: gibt es IRGENDEINE andere Möglichkeit, durch die sich das Problem lösen läßt? Habe auf Klagen usw nämlich gar keine Lust - aber bin mit meinem Latein gerade wirklich am Ende.:-(

Vielen, vielen Dank im Voraus für alle hilfreichen Ratschläge!!!

Kündigung, Mietwohnung, Klage
Hat eine Klage gegen das Schulamt Aussicht auf Erfolg und welche Kosten entstehen für uns?

Meine Tochter wird im August eingeschult. Wir wohnen in Berlin. Die nächsten Schule ist etwa 300 Meter von uns entfernt, hat aber nicht den besten Ruf. Deshalb hatten wir (wie viele andere Eltern auch)für unsere Tochter die Aufnahme in eine andere Schule beantragt, die etwa 1 km entfernt liegt. Leider liegen wir nicht mehr im bevorzugten Einzugsbereich der Schule und haben auch keine weiteren Kinder(Geschwister) dort. Es gab dort mehr Bewerber als Plätze und so wurden die Restplätze ausgelost und wir hatten leider Pech. Mittlerweile haben fast alle Kinder aus dem Kindergarten,den unsere Tochter besucht, einen Platz in der von uns gewünschten Schule bekommen und wir machen uns auch Sorgen, dass der Schulstart unserer Tochter ohne ihre vertrauten Freunde für sie Probleme bringt. Das wäre wahrscheinlich auch der einzig triftige Grund, den wir anbringen können. Wir haben Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt und warten noch auf eine Antwort. Nachdem wir aber schon einmal beim Schulamt nachgefragt haben, machen wir uns sehr wenig Hoffnungen. Hat eine Klage beim Verwaltungsgericht Aussicht auf Erfolg und wie hoch ist das Kostenrisiko? Leider haben wir keine Rechtsschutzversicherung und sind nicht Rockefeller. Vielleicht hat jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht und kann helfen. Vielen Dank für alle guten Hinweise.

Schule, Rechtsanwalt, Recht, Klage, Verwaltungsgericht

Meistgelesene Beiträge zum Thema Klage