Mieter (mit Kind) auf die Straße setzen möglich?

Hallo,folgendes Szenario. Ein Bekannter von mir ist Eigentümer einer Wohnung. Seine Mieterin war jedoch mit den Mieten mehrmals im Rückstand. Da sie aber ein Kind hat und keinen Job und mein Bekannter Mitleid mit ihr hatte, gab er ihr jedoch immer Zeit die Mieten nachträglich zu zahlen. Jetzt war sie jedoch mit 4-5 Monatsmieten im Rückstand, weshalb mein Bekannter keine andere Wahl sah als seinen Anwalt zu kontaktieren und die Miete einzuklagen. Mit Erfolg. Er bekam schließlich die Miete und der Anwalt empfahl meinem Bekannten die fristlose Kündigung seiner Mieterin was auch getan wurde. Jetzt ist es so, dass Mieterin X keine neue Wohnung gefunden hat und ihn darum bat noch bisschen in der Wohnung wohnen zu bleiben (Miete würde sie auch bezahlen), bis sie eine neue Wohnung hat. Da mein Bekannter es jetzt nicht übers Herz brachte eine Alleinerziehende Mutter einfach auf die Straße zu setzen stimmte er ihr zu. Stand heute ist jetzt folgendes: Sie wohnt nun schon seit mehr als einen Monat in der Wohnung (seit der fristlosen Kündigung) und hat keinen Zent Miete gezahlt. Mein Bekannter hat keinen Nerv mehr und hat ihr nun klar gemacht, dass er ihr aufgrund ihres Kindes freundlich entgegengekommen ist und das wenn sie nicht endlich auszieht er sich gezwungen sieht den Anwalt (Räumungsklage).Daraufhin meinte sie frech zu ihm, dass er das nicht machen könnte, da sie noch eine Frist bis Ende Juli hätte und er sowieso nicht im Recht sei, da man eine Alleinerziehende Mutter mit Kind nicht so einfach auf die Straße setzten könnte.Jetzt ist meine Frage: Wer ist denn nun im Recht?Würd mich über Antworten sehr freuen, da der Arme mir mittlerweile schon sehr leid tut.

Wohnung, Miete, Mieter, Anwalt, Eigentum, Klage
Bitte lesen hat jemand Erfahrungen mit einer Klage gegen die Krankenkasse? Weiter habe ich im Kommentar etwas stehen? Da die Zeichenanzahl nicht ausg hat?

Hallo zusammen,

ich habe einen Antrag für eine Verhaltenstherapie gestellt, diese wurde abgelehnt. Anschließend haben wir einen Widerspruch eingelegt, der ist auch abgelehnt. Der MDK empfehlt eine Reha. Obwohl alle beteiligten, wie meine Anwältin, meine Logopädin meine Therapeutin mein Hausarzt und ein Psychiater nicht dafür sind.

Ich habe von März 2015- September 2016 eine Verhaltenstherapie gemacht. Allerdings kam ich mit meiner vorige Therapeutin nicht weiter. Von mir aus wurde die Therapie nicht verlängert, aufgrund persönlichen sowie therapiebezogener Differenzen zur Therapeutin. Die Beendigung der vorigen Therapie spricht für mich nicht für einen positiven Verlauf der Verhaltenstherapie.

Zu dieser Zeit war es mir nicht möglich, innerhalb der Therapie, frühzeitig dies zu erkennen, da ich die „Fehler“ oder auch „Blockaden“ sowie den „Misserfolg“ der Therapie bei mir suchte, bis mir auffiel, dass es nicht meine Schuld war. Ich hielt demnach an etwas fest, was von grundauf schon zum Scheitern verurteilt war - da ich die Gründe des Misserfolgs bei mir suchte und eine gewisse Hemmschwelle hat, die Kompetenz der Therapeutin in Frage zu stellen. Dies wurde mir aber bewusster als ich zur Logopädie ging! Worauf meine Logopädin mich auch aufmerksam machte- in der sie mir einen Wechsel empfohlen hatte.

•Persönliche Differenzen zur Therapeutin

-Die Therapeutin sprach oftmals viel mehr über ihre private Angelegenheiten, als auf mich einzugehen z. B. über die Entwicklung ihres Kindes und Ihre Suche nach einer Großtagespflege! So zog sich das Thema bis Ende der Stunde! In der wir auch über die Ereignisse der Woche gesprochen hatten. Sie konnte keine klare Linie ziehen.

-Unbewusste verletzende Äußerungen / Verhaltensarten.Sie sagte mir z. B. dass ihre Erzieher damals selbstbewusst waren!

-Sie war sehr unsicher und verzweifelt. Ebenso zweifelte sie an ihrer Kompetenz und an sich z. B. wenn ich mich ihr gegenüber nicht öffnen konnte und Blockaden hatte!

•Therapiebezogene Differenzen -Es wurden so gut wie keine praktischen Übungen Aus diesen Aspekten halte ich eine erneuerte Einzelpsychotherapie im selben Therapieverfahren für zielführend und angemessen.

Bislang bestehen immer noch dieselben Symptome, die leider nicht behandelt wurden. Diese Symptome entwickelten sich innerhalb frühester Kindheit. Z. B. Mobbing.

Wir haben wirklich alles vesucht und eine gute und ausführliche Stellungnahme eingereicht. Jetzt werde ich mit meiner Anwältin eine Klage gegen die Krankenkasse -> AOK stellen!

Sie möchten das einfach nicht zahlen. Es geht nur ums Geld. Ich habe wirklich die Therapie notwendig und kann am Berufsleben eingeschränkt teilnehmen. Bekomme Absagen wegen meinen Ängsten und Unsicherheiten. Ich war endlich froh eine Therapeutin gefunden zu haben, wo ich Hoffnungen hatte.

Jetzt ist meine Frage: Hatte jemand mal eine Klage gegen die Krankenkasse gestellt und dann die Psychotherapie bewilligt bekommen.

Danke!

Anwalt, Rechte, Gericht, Klage, Psychotherapie, Sozialgericht, Verhaltenstherapie, Widerspruch
Schufa-Auskunft von Arbeitgeber ohne Einwilligung vom Arbeitnehmer eingeholt. Darf er das?

Hallo liebe Community.. ich hoffe ich bekomme oder Rat, weil wir ziemlich eingeschüchtert und geschockt sind. Folgende Sachlage: meine Freundin hat vor 4 Wochen eine neue Tätigkeit begonnen. Ich denke mal was genau sie dort macht ist eher sekundär. Sie musste zunächst mal, nachdem Sie eine Woche die Kollegen und den groben Arbeitsablauf kennen gelernt hat, auf Seminare um die Produkte der Firma kennen zu lernen. Sie wurde in dieser Kennenlern-Woche auch freundlich empfangen und jeder ist gut mit Ihr umgegangen. Nachdem die Seminare beendet waren, musste Sie wieder im Betrieb Ihre Tätigkeit aufnehmen. Direkt am Montag bekam meine Freundin dann eine merkwürdige E-Mail von der Personalchefin, dass Sie zu einem persönlichen Gespräch mit dem Chef höchstpersönlich geladen wird. Als dann der Tag des Gesprächs gekommen war hat die Personalchefin einen Ausdruck auf den Tisch geknallt und meine Freundin gefragt was das denn ist. Es handelte sich hier wohl um eine negative Schufa-Auskunft. Die Personalchefin hat den Namen meiner Freundin durch ein System laufen und prüfen lassen. Ihr wurde gesagt, dass Sie mit einer negativen Schufa die Tätigkeit nicht mehr ausüben kann und sie soll das ganz schnell klären. Es wird wohl nicht gut angesehen wenn Mitarbeiter dieser Firma eine negative Schufa aufweisen. Meine Freundin ist daraufhin aus allen Wolken gefallen. Sie war grade mal ein paar Wochen im Betrieb und dann sowas. Sofort war Ihr auch klar ,dass da was nicht stimmt. Sie hat weder irgendwann mal eine Rechnung nicht rechtzeitig bezahlt noch hat sie mal einen Kredit aufgenommen oder irgendwas. Daraufhin hat Sie eine gute Freundin beauftragt Ihre Schufa prüfen zu lassen. Alles sauber! Nix mit negativer Schufa ! Jetzt fragen wir uns natürlich zum einen wieso sowas der Arbeitgeber behauptet!? Aber das wird hier wohl leider auch niemand beantworten können. Es sei denn vielleicht gibt es hier ja sogar welche , die auch schonmal so einen Fall hatten..für uns sieht es ein wenig so aus, als wolle hier der Arbeitgeber meine Freundin schnell los werden. Aber sie ist ja in der Probezeit!? Wieso nicht ehrlich sein und sagen: es passt nicht!!?? Zum anderen die Frage: darf der Arbeitgeber einfach so die Daten meiner Freundin prüfen lassen auf negative Schufa ohne zu fragen? Wie gehen wir jetzt am besten vor? Meine Freundin hat am Freitag noch ein Gespräch aber mich ärgert diese ganze Angelegenheit einfach so sehr , dass ich hoffe dass hier jemand was erzählen kann.. danke schonmal

Datenschutz, Kündigung, Arbeitgeber, Klage, Schufa
Klage gegen Jugendamt und Heim?

Hallo,

meine Lebensgefährtin hat eine Tochter die im Heim ist, 11J, im Heim seit sie 3 ist(sollte vorübergehend sein!!!)

Unser Jugendamt in Frechen macht was es will. Das Heim ebenso, das Kind wird nachteilig behandelt und schikaniert und will unbedingt dort weg. Wir vermuten, dass noch ganz andere Dinge vor gekommen sind, aber L. darf nur mit "Bewacher" mit meiner Freundin telefonieren. Besuchskontakt ist 1 mal/Monat und 1 mal/Woche, woran sich auch nicht gehalten wird.

Nun haben wir seit geraumer Zeit einiges protokolliert und wollen gegen das Heim sowie JA (Name vom Support entfernt) vorgehen um L. zurück zu bekommen.

Die Frage: Reicht das Protokoll bereits aus? Und wie kann man am besten alles öffentlich machen, damit die Öffentlichkeit sieht wie JA Frechen und Heim in Hagen sich verhält? Hier das Protokoll:

06.03.16 : Beschwerde Kusai AWGII wegen Sachbeschädigung etc, siehe Schreiben. Keine Antwort von Zuständigen.

18.08.16 : Erneut Beschwerde Kusai AWGII, siehe Schreiben. Ebenfalls keine Antwort von Zuständigen. 22.08.16 : Will mich beim JA über Heim beschweren, sie nicht da!

16.09.16 : Ich möchte Laura ein Handy schenken, da sie alt genug ist und alle anderen Kinder im Heim auch eins haben. VERBOTEN! 17.09.16 : Besuch bei Laura, kurz nachdem ich mit ihr in der Stadt bummel, klingelt das Handy: ich soll sie sofort zurück bringen wegen einem angeblichem Notfall. Der Junge um den es angeblich im Notfall ging, saß bei meinem Eintreffen im Garten und spielte Schach!!! 18.09.16 : Kinderheim gefragt, ob ich Laura zu mir holen kann am We, hieß nein fragen Sie JA 19.09.16 : JA angerufen, Sie meinte "Ja von mir aus gern, ich rufe beim Heim an und kläre das und rufe Sie zurück".Kein Rückruf! 20.09.16 : sie erreicht, hat am Vortag NICHT angerufen beim Heim. Will dies jetzt nachholen und ruft zurück. KEIN RÜCKRUF! 21.09.16 : ganzen Tag ausser Haus, nicht erreichbar. 22.09.16 : krank! 23.09.16 : Wieder JA angerufen: hat Urlaub eine Woche!!! Selber beim Heim angerufen: sie hat NICHT wie vereinbart angerufen, Heim wusste von nix. Auf Anfrage ob ich Laura jetzt mitnehmen darf hieß es "Nein,wegen unregelmäßigen Besuchskontakten(dabei wurde doch MIR verboten zu kommen!)und ausserdem hat sie in die Akte bereits eingetragen NEIN!!!

15.10.16 : Meine Tochter wurde von Frau (Name vom Support entfernt) im groben Ton angeschrien. Dies hat sie schlauerweise mit dem Handy aufgezeichnet. Die Tonaufnahme liegt vor. 15.10.16 : Laura wurde angedroht das Handy zu beschlagnahmen. Telefonat mit Frau (Name vom Support entfernt) wurde aufgezeichnet, grober Wortlaut" Mit mir wurde nix abgesprochen das Laura ein Handy haben darf, fertig!" 15.10.16 : Laura wurde das Handy gegen ihren Willen weg genommen. 18.10.16 : Telefonat mit Laura, Handy ist immer noch nicht zurück erhalten! Mit Nachtbetreuer "Roman" gesprochen, (Name vom Support entfernt) seit Wochen nicht erreichbar!Weder Mail noch Tel.

Rechtsanwalt, Gericht, Heim, Jugendamt, Kinderheim, Klage
Einbruch im Laden/Restaurant nun Mitarbeiter für "Fa̱hrlässigkeit" schuld?

Hallo liebe Leute,

am 25.06.2016 bis zum 26.06.2016 (in der Nacht) gab es einen Einbruch in einem Restaurant in dem ich auf Minijob Basis arbeite. An dem Tag wurden mehrere Tausend Euro gestohlen. Nun das Problem. In der Zeit vor dem Einbruch haben ich und meine Kollegen ganz normal den Laden aufgeräumt und alles Sauber gemacht mir wurde von einer Kollegin die schon etwas früher gegangen ist noch ein Auftrag erteilt, dass ich das ganze Geld aus der Kasse in den Safe-Tresor legen sollte. Ich habe auch dies gemacht und habe ausversehn den Schlüssel für den Einwurf-Safe-Tresor wo ich den Safeschlüssel für den Safe-Tresor (wo das Geld aus der Kasse drin liegt) noch gesehen wie er dort dran steckte. Also ein fahrlässiges Verhalten von mir, wo ich mir auch nicht viel dabei gedacht habe. Ich habe die Tätigkeit für das Geld in den Safe-Tresor legen das erste mal gemacht. Heute am 27.06. 2016 wurde ich nun fristlos von meinen Chef gekündigt.

(An dem Arbeitstag vor dem Einbruch bin ich für einen Kollegen der egentlich für die Tätigkeit mit dem Geld absichern zuständig war eingesprungen da er Krank wurde.)

In dem Kündigungsschreiben steht:


Sehr geehrter Herr Ich,

hiermiet kündigen wir ihnen fristlos den am 01.05.2016 geschlossenen Vertrag. Sie haben, grob fahrlässig, den ihnen von Kollegin anvertrauten Safeschlüssel einfach am Safe stecken lassen.

In dieser Nacht wurde im Objekt Restaurant eingebrochen und mehrere Tausend Euro gestohlen. Es ist ihrem Fehlrverhalten geschuldet dass die Diebe ein so leichtes Spiel hatten.

Wir behalten uns die Möglichkeit vor, gegen sie zivilrechtlich vorzugehen und den Schaden gegenfalls persönlich bei ihnen einzuklagen.

(das ist das 3te Mal das in den Laden eingebrochen wurde)

(die Tätigkeit habe ich das erste Mal und nur für eine Kollegin erledigt)

Ich weiß nicht mehr genau was ich tun soll und habe wirkliche Sorgen da es hier um eine große Summe ging. Ich weiß nicht ob ich das als grob fahrlässig sehen soll immerhin habe ich nicht mit einem Einbruch gerechnet :(

Viele Grüße

Tai Pham

Kündigung, Versicherung, Recht, Einbruch, Klage
Gegnerische Versicherung lehnt ab zu zahlen und mir fehlt das Geld zum Klagen.Was soll ich tun?

Hallo zusammen,
mein Auto wurde von einem anderen Auto beim Rückwärts-parken gerammt. Die gegnerische Versicherung Allianz hat durch einen eigenen Sachverständiger die Schäden gutachten lassen. Die von dem Sachverständiger bzw. Allianz festgestellte Reparaturkosten war ~800€ mit Mwst. Ich war sehr skeptisch und hatte selber einen Gutachter beauftragt. Der hat die Kosten für Reparatur ungefähr um die 3300€ festgestellt. Dann hatte ich mit einem Anwalt Kontakt aufgenommen und das neue Gutachten der Versicherung eingereicht. Nach mehr als zwei monatigem Warten, lehnt die Versicherung ab sämtliche Kosten zu zahlen, es sei denn, die von meinem Gutachter geltend gemachten Schäden nicht aus dem Unfall stammen.
Leider habe ich keine Rechtschutz-versicherung. Nun fehlt mir das Geld fürs Klagen. Ich werde einen Antrag um die Prozesskostenhilfe machen. Aber ich bin nicht sicher ob die überhaupt bekomme. Ich bin ein ausländischer Student und bin von den Eltern finanziert. Ich habe einen Mini-Job, wobei ich nicht so viel arbeiten kann (höchstens ~450€ pro Monat), da ich meistens mit dem Studium beschäftigt bin. Was soll ich machen, wenn ich die Prozesskostenhilfe nicht bekomme? Gibt es einen anderen Weg? Ich würde mich sehr freuen auf euren Ratschlag. Ich bedanke mich ganz ganz herzlich für eure Aufmerksamkeit und Hilfe.

Geld, Versicherung, Gericht, Kfz-Versicherung, ablehnung, Klage, Opfer, Prozesskostenhilfe
Strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht unterschreiben - Welche Folgen?

Hallo,

Ein Bekannter von mir hat von dem Anwalt seiner Ex-Freundin eine strafbewehrte Unterlassungserklärung erhalten wegen Verleumdung, Beleidigung und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs. Er hat von ihr aus Frust und Rache mehrere private Bilder auf mehrere Fake-Accounts ins Internet (Instagram und Facebook) gestellt und sie darunter mehrfach als fette, hässliche Prostituierte dargestellt. Außerdem hat er auf einer Kontaktbörse ihre Prostitution angeboten samt Kontaktdaten.

Er soll nun alle Bilder auf einem Datenträger rausgeben, alle Accounts im Internet entfernen, versichern alle Bilder und sonstige Digitale Medien zu löschen auf denen sie sichtbar ist. Ebenfalls soll er sie nie wieder beleidigen und kontaktieren. Vertragsstrafe wäre dabei 5000 Euro.

Er möchte das ganze aber nicht unterschreiben da das lebenslang gilt und er sich keiner Schuld bewusst ist, da sie ihm ja die Selfies freiwillig in der Beziehung schickte.

Im Internet wird nun geraten solche Erklärungen niemals zu unterschreiben und sich lieber einen Anwalt nehmen der das danne regelt. Mein Bekannter hat aber keinerlei Geld für einen Anwalt da er ausbildungssuchend ist und noch bei seiner alleinerziehenden Mutter lebt.

Welche Folgen würden entstehen? Wer würde womöglich den Prozess gewinnen? Hat er eine Chance ohne Kosten rauszukommen? Muss/sollte er das ganze Unterschreiben? Was ratet ihr? Kann ihm ein Anwalt überhaupt noch helfen? Die Beweislage ist schließlich klar.

Anwalt, Klage, Unterlassungsklage
A.T.U verursachte Schäden bei Scheibentausch. Wie vorgehen?

Ich hatte an meiner Heckscheibe einen Glasbruch, die Scheibe wurde von ATU ausgetauscht.

Jedoch wurden von den Monteuren noch mehr Schädeb am Fahrzeug verursacht.

Lackplatzer am Spoiler, Scheibenkleber grob aufgetragen so das er sogar am Fahrzeuglack von außen zu sehen ist, Innenverkleidung beschädigt, Spoilerflügel nicht richtig auf die Scheibe geklebt etc

Also der volle Umfang an Montageschäden die passieren konnten.

Ich habe es der Rechtsschutzversicherung gemeldet und zuerst mit einem Mediator versucht, doch ATU lehnte eine Verbesserung bzw Reparatur der Schäden ab.

Sie beharren darauf, das die Schäden von mir (also schon vorher) vorhanden waren, was natürlich nicht so ist.

Ein Anwalt ist nun eingeschaltet.

Auch ein provisorisches Gutachten wurde erstellt, wo mir mitgeteilt wurde, das gut erkennbare Montagefehler und Schäden zu sehen sind etc.

Ein professionelles Gutachten lasse ich bald erstellen.

Meine Frage ist:

Wie sollte ich weiter vorgehen? Wie sehr ihr meine Gewinnchancen bei einem solchem Verein?

Ich möchte das ATU für alle angefallenen Kosten grade steht und die neue Reparatur wo anders durchgeführt wird.

PS: Beim Gutachten wurde mir mitgeteilt, das aufgrund der miserablen Montage der Spoiler ausgetauscht werden muss und die Heckklappe komplett neu lackiert.

MfG.

Schadensersatz, Anwalt, Werkstatt, Autoreparatur, Gutachter, Klage, A.T.U., scheibe, Heckscheibe
Abwasserkanal - Dichtheitsprüfung. Nachbar Duldet nicht das mein Abwasser in seinen Kanal läuft und droht mir schriftlich meinen Zulauf zu schließen?

Wie schon beschrieben droht mir mein Nachbar es nicht mehr zu Dulden das mein Abwasser in seinen Kanal gelangt und von dort in den städtischen Hauptkanal.

Schönen Guten Tag an alle. Vielleicht weiß jemand Rat.

Ich wohne in meinem Elternhaus Baujahr 1954 in NRW. Bei uns in NRW ist es Pflicht eine Dichtheitsprüfung bis zum 31.12.2015 !!! durchzuführen. Diese habe ich bereits 2014 gemacht, alle notwendigen Reparaturen durchführen lassen und besitze nun eine 30 Jahre gültige Bescheinigung der städtischen Entwässerungsbetriebe das meine Leitung komplett restauriert und dicht ist. Mein Kanal endet am Grundstück des Nachbarn und es verlaufen von mir keine Rohre durch das Grundstück meines Nachbarn.

Mein Abwasser läuft in einen Revisionsschacht auf dem Grundstück des Nachbarn und von dort in die städtischen Abwasserkanäle.

Auch wurde mir von der Fachfirma bestätigt das die Rohre zum städtischen Kanal und der Renovierungsschacht auf dem Nachbargrundstück komplett in Ordnung waren und keine Sanierung notwendig war. Es wurde lediglich beim Nachbarn Leitungen am und im Haus saniert womit ich eigentlich nichts zu tun habe da dies ja auch gar nichts mit meinem Grundstück zu tun hat. Diese Reparatur am Haus des Nachbarn soll relativ teuer saniert worden sein.

Mein Grundstück wurde 1954 bezogen und das Abwasser verlief in eine Sickergrube. Das Nachbarhaus wurde etliche Jahre später erbaut und irgendwann als die neue Entwässerung gebaut wurde, ist meine Sickergrube an das Netz des Nachbarn automatisch angeschlossen worden. Der Hauptanschluß liegt ca 10 Meter auf der Gegenüberliegenden Straßenseite. Mein Nachbar möchte nun das ich die Meter neu aufreißen lassen soll und einen eigenen Zugang zum Kanal benötige da er dies nicht mehr dulde. Dabei ist es nicht einmal 1 Meter vom Revisionsschacht bis zum Gehweg wo mein Abwasser mit einfließt.

Es gibt auch keine Pläne mehr aus den genannten Jahren, insbesondere sei es auch für mich unrelevat da laut Abwasserbetriebe keine Rohre von mir auf dem Nachbargr.liegen

Desweiteren beruft sich mein Nachbar bei Nichteinhaltung auf sofortige Schließung meines Kanals sofern ich nicht einen eigenen Kanal von ca 10-11 Metern legen lasse was nach Auskunft des Dichtheitsprüfers in keinster Weise der Notwendigkeit und Finanziell in einem Verhältnis steht.

Dann will mich mein Nachbar wenn ich der Aufforderung nicht nachkomme mich hinsichtlich eine weitere Klage anstreben das ich meinen gesamten Baumbestand an der Grundstückgrenze entferne da Ihm diese Bäume angeblich Licht wegnehmen und Nadeln (es sind Fichten ca 30-35 Jahre alt) auf sein Grundstück fallen. Der Neue Eigentümer des Nachbargrundstückes hat dies vor ca 7-9 Jahren vom EX Eigentümer welche verstorben bzw im Pflegeheim verweilen erworben. Es war Ihm seinerzeit bekannt das ich den Baumbewuchs habe und auch über die Abwassersituation Kenntnis habe. Dies wurde von Anfang geduldet,gibt mir nun Frist von 2 Wochen Bäume und 6 Monate Neuverlegung Kanal V.Dank

Haus, Eigentum, Handwerker, Installateur, Klage, Nachbarschaft, Rechtsstreit
Sport-und Schwimmunterricht in Gymnasium - getrennte Umkleidekabinen Pflicht?

Hallo,

ich habe eine Frage. Auch wenn ich mich rechtlich doch ziemlich gut auskenne, komme ich hier in dieser Sache nicht weiter bzw. würde gerne mal eure Meinungen hören.

Folgender Sachverhalt:

Meine Tochter 8 Jahre geht auf eine Grundschule. Dieses hat in der Schule wöchentlich 1x 2 Stunde Sport, 1x 1 Stunde Sport und 1x 3 Std Schwimmen.

Die Sportstunden und Schwimmstunden werden in der Sporthalle und eigenen Schwimmhalle der Schule abgehalten.

Jedoch ist es bei dieser Schule anscheinend normal, dass sich Schüler und Schülerinnen gemeinsam in einer Sammelumkleide zum Sportunterricht umziehen solange sie keine 10 Jahre alt sind(Aussage der Schule). Erst ab der 5.Klasse würde dies getrennt stattfinden.

Im Schwimmunterricht gibt es getrennte Duschen und für diese Zeit können sich Mädchen in der Dusche umziehen nach dem Duschen, wenn die Jungs fertig sind. Diese ziehen sich in der Sammelumkleide um.

Jedoch geschieht es hier immer wieder, wie die Kinder in dem Alter sind, dass die Jungs in die Dusche reinplatzen wenn die Mädchen duschen, oder am umziehen sind.

Die Lehrerin entgegnet hier zu, das Schamgefühl sein noch nicht in dem Alter so ausgeprägt und es wäre halt kindliches Verhalten

Fakt ist nun, dass unsere Tochter sich seit einem Monat weigert am Sportunterricht teilzunehmen weil sie sich nicht umziehen möchte vor den Jungen. Ein Gespräch mit der Schulleitung hat nichts gebracht. Ebenfalls gibt es bezüglich anderer Mädchen ebensolche Verhaltensweisen.

Im Schwimmunterricht blockt meine Tochter seit zwei Wochen ab.

Die Mutter meiner Tochter mit der ich getrennt lebe,aber das gemeinsame Sorgerecht ausübe und auch über alles rede, möchte nun, dass ich juristisch gegen die Schule vorgehe.

Was haltet ihr davon? Bzw. wie würdet ihr als Eltern reagieren. Ich denke schon, dass man mit 8 eine eigene Selbstbestimmung haben sollte, was den Körper angeht, kann und will meine Tochter nicht zwingen sich nackt vor Jungs zu präsentieren und auch nicht, dass sie mit einer Ungenügend abgestraft wird wegen Weigerung.

Macht eine Klage vor Gericht gegen die Schule Sinn?

Schule, Erziehung, Mädchen, Recht, Gericht, Junge, Pubertät, Grundschule, Klage
Unterlassungsklage wegen zu lauten Nachbarn einreichen. Wie läuft das ab?

Hallo,

meine Nachbarn streiten sich oft extrem laut und meistens geht das über Stunden bis 4 Uhr morgens! Jede Woche 1-2 mal ist das der Fall. Manchmal wird auch Musik laut aufgedreht mitten in der Nacht oder Türen zu geknallt. Die Polizei hab ich schon oft gerufen und dann ist auch meistens Ruhe, aber auf Dauer ist mir das zu dumm.

Darauf angesprochen hab ich sie schon, aber es fand kaum Kommunikation von deren Seite statt. Auch hab ich ihnen vor kurzem einen Brief geschrieben und nochmal angeboten, darüber zu reden. Auch darauf keine Reaktion. Stattdessen gab es am Freitag und gestern wieder Krach.

Das ganze tue ich mir jetzt schon 3 Jahre an und langsam bin ich mit den Nerven am Ende. Oft kann ich garnicht schlafen und muss dann am nächsten Tag müde zur Arbeit.

Freunde haben mir jetzt empfohlen, eine Unterlassungsklage einzureichen. Meine Wohnung ist aber nur gemietet. Daher die Frage: Wer reicht die Klage ein? Vermieter oder ich selbst? Wie genau ist der Ablauf, also was muss ich tun? Welche Kosten kommen auf mich zu und wird es von meinem Rechtsschutz übernommen?

Danke vorab!

PS: Ich habe auch eine Liste angefertigt von den letzten Monaten, wann die Ruhestörungen stattfanden und ich habe Tonaufnahmen.

wohnen, Recht, Mietrecht, Anwalt, Vermieter, Rechte, Gesetz, Kosten, Klage, Nachbarn, Ruhestörung, Unterlassungsklage
konzern verklagen , wie soll ich vorgehen?

ich plane rebuy zu verklagen da diese scheinbar waren beschädigen damit sie nix zahlen müssen erst war es ein alter ffx-2 Spieleberater der bis auf ca 20 ✓ bei kostümen komplett wie neu war als er zurück kam war die front seite voll zerrissen

und jetzt haben sie eine dvd box von mir nicht angekauft wegen dieser begründung : "stark zerkratzte Datenschicht oder so

die sache ist die , ich passe auf meine DvDs ( vor allem bei animes wie es u.a diese Box war) enorm gut auf , falls die discs kratzer usw haben wenn es wieder zurück kommt , kann ich Rebuy dann auf Sachbeschädigung klagen ? und wenn ja wie ?

ich hätte gedacht das ich vor gericht vorweise wie fast wie alle meiner anderen , noch älteren Discs aussehen , und diese beschädigung nicht von mir sein kann , bzw

Zeugen die belegen können das ich den Anime immer gemocht habe , und nie mit den Discs derart grob umgehen würde

ich bin bei sowas recht unerfahren , aber ich will einfach darauf vorbereitet sein

ein lustiger zufall , beide sachen hätten recht viel geld gebracht , der Spieleberater rund 10 € und die DVD Box 25 €

und für den fall das meine klage erfolgreich ist , habe ich ein recht auf 55€oder nur die summe die Rebuy gezahlt hätte (hier die DvD Box : )

http://www.amazon.de/Chobits-Gesamtausgabe-5-DVDs--/dp/B00A2JP8AQ/ref=sr_1_1?ie=UTF8&qid=1440102573&sr=8-1&keywords=Chobits)

bitte helft mir das ist für mich ziemliches neuland

Betrug, Recht, Gericht, Klage, Rebuy

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