Zivilrecht - Nachdem per Strafrecht das Verfahren eingestellt wurde, Klagt die Geschädigter per Zivilrecht.

Letztes Jahr gab es einen Unfall mit dem Auto. die Geschädigkte behauptet das Sie den Unfall wegen mir gebaut hat, weil ich sie nicht gesehen hätte als ich links abgebogen bin. Sie konnte weder genaues Auto noch den Fahrer identifizieren. Nach Forschung der Polizei hätte es reinzietlich gesehen nu mein Fahrezug sein können. Von der Statsanwaltschaft kam ein Schreiben soll mich zu der Sach äußern bzw eine Summe von 350,00 € an einen Chr. Verein zahlen somit würde das Verfahren dann eingestellt werden. Nach Rücksprache mit meinem Anwalt der mir geraten hat trotz das ich nicht Schuld bin den Betrag an den Verein zu zahlen. Verfahren wurde eingestellt. Nach einigen Wochen kam jetzt eine neue Klage von der Geschädigten per Zivilklage ich soll die Reparaturkosten, Anwaltskosten von Ihr tragen. mit der begründung das ich mit der Zahlung an den Verein stillschweigend meine Schuld anerkannt habe

ist mit dieser Zahlung meine Schuld anerkannt????????????????