Hallo,

wer Lust hat kann sich gerne die letzten Fragen anschauen Es geht um einen Nachbarschaftsstreit, eigentlich weniger einen Streit, denn eine durch angeblichen Lärm belästigte Nachbarin, die ihre Wut durch Belästigung an uns auslässt. Nachdem diversen einmaligen Aktionen, beschloss sie uns zeitweise jeden zweiten oder dritten Tag durch nächtliches Klingeln zu wecken. Mittlerweile klingelt bei uns regelmäßig das Telefon mit unterdrückter Rufnummer (1-2 Mal), weswegen wir bereits eine Fangschaltung beantragt haben. 

Wir werden nun zivilrechtlich gegen die Nachbarin vorgehen, wollen aber gleichzeitig eine Abmahnung des Vermieter erwirken. Die Hausverwaltung sagt nun aber, dass das unsere persönliche Sache ist. Ist es tatsächlich so, dass der Vermieter keine Abmahnung schicken muss, selbst wenn Beweise vorliegen? Ist das Sache der Eigentümerversammlung? Wie kann man hier am besten weiter vorgehen?