Hallo Leute, Ich habe im Mai einen Mahnbescheid zugestellt, auf den auch keine Rückantwort etc kam. Meines Wissens nach, hat der Schuldner 2 Wochen Zeit Einspruch einzulegen gegen diesen Mahnbescheid, in dem Fall hat er es nicht. Daher habe ich dann das Recht auf einen Vollstreckungsbescheid, diesen ich auch einreichen wollte beim zuständigen Amtsgericht.. Das Problem ist aber, das bei mir privat vieles passiert ist(Kind auf die Welt gekommen, geheiratet usw.) und ich nicht mehr an den VB gedacht habe..! :( Man hat ja 6 Monate Zeit diesen einzureichen, ich hab ihn vor 3 Tagen in meinen Unterlagen entdeckt, ist der VB jetzt ungültig oder gibt es da Möglichkeiten diesen trotzdem einzureichen, da die Frist ja abgelaufen ist?!
Vielen Dank im Voraus