Kann ich eine Zeitung verklagen?

Hallo alle zusammen,

vor kurzem hat die Nürnberger-Tageszeitung ein Aktikel mit der Schlagzeile "Bordelle gehen Nachbarn gegen den Strich" rausgebracht. Unter dieser Schlagzeile sind zwei Fotos, einmal wo die Zimmer der Bordele als Postkarte zu sehen sind und ein Foto wo unser KFZ-Zullassungsdienst-Büro und unser Hotel zu sehen sind und das auch mit einer Unterschrift "Szene Fuggerstraße: Autohandel und ein Hotel, in dem man sich die Zeit vertreiben kann.".

Dieses steht auch im Internet unter http://www.nordbayern.de/nuernberger-nachrichten/nuernberger-stadtanzeiger/bordelle-gehen-nachbarn-gegen-den-strich-1.1539991. Und wie auf dem Bild zu sehen ist, möchte die Nürnberger Nachrichten uns vorwerfen, dass wir ein Bordel betreiben, was natürlich nicht gar nicht stimmt.

Das nächste Problemm ist, das wir seid Erscheinungsdatum stätig Anrufe bekommen, in den wir gefragt werden was wir wohl für Sex verlangen und ob wir viele Mädels zu Auswahl haben und das vorallem in der Nacht, was natürlich sehr nervt.

Ausserdem ist auf dem Foto nicht nur unsere Büro und Hotelnummern zusehen, sondern auch die Privathandynummer und die komplette Adresse.

Das witzigste aber auch, dass Nürnberger Nachrichten es nicht so dramatisch sieht und uns vorwerfen wollen das wir es nicht so verstehen wie die es gemeint haben. Was versteht man wohl unter einem Aktikel mit der oben genannten Schlagzeile und der Bildüberschrift?

Wie können wir den Artikel aus dem Internet entfernen lassen?Welche Rechte haben wir gegenüber der Nürnberger Nachrichten? Können wir sie wegen Rufmordung verklagen? Kann eine Zeitung einfach ein Bild von einem Hotel und Büro ins Internet stellen ohne Erlaubniss dafür bekommen zu haben?

Vielen Dank für eure Antworten im Voraus!!!

Gruß PRIMA-F

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Rechte, Klage, Zeitung
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