Soll eine Vereinbarung mit meinem Chef unterschreiben. Bitte hilft mir was das nun heißt?
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wird folgendes vereinbart:
Der Auszubildende wird ab 01.03.2010 bis 30.06.2010 von der betrieblichen Ausbildung beim Ausbildenden, unter Anrechnung seiner Resturlaubstage, unentgeltlich freigestellt. Der Auszubildende verpflichtet sich, die Abschlussprüfung zum Bürokaufmann im 2. Quartal 2010 abzulegen. Die Freistellung von der betrieblichen Ausbildung beim Ausbildenden erfolgt ausdrücklich nur unter der Voraussetzung, dass der Auszubildende die Abschlussprüfung im 2. Quartal 2010 absolviert. Mit Bestehen der Abschlussprüfung endet das Ausbildungsverhältnis am Tag der Abschlussprüfung.
Der Auszubildende verpflichtet sich, die überbetriebliche Unterweisung der Handwerkskammer zu besuchen. Der Ausbildende hat den Auszubildenden auf den weiteren Besuch der Berufsschule hingewiesen.
Alle sonstigen rechtlichen und betrieblichen Inhalte aus dem Berufsausbildungsvertrag vom 23.03.2007 bleiben bestehen.