Ein eingetragener Verein mit anerkannter Gemeinnützigkeit beabsichtigt, von Neumitgliedern eine Kaution zu verlangen, bevor Vereinseigentum in Form von Uniformen und Kostümen an diese ausgegeben wird. Erhält der Verein nach Austritt des Mitgliedes sein Eigentum in ordentlich gereinigtem Zustand zurück, wird auch die geleistete Kaution zurück erstattet, oder mit Schäden am Vereinseigentum verrechnet. Dies ist der Plan !! Wie muss dieses in einer Satzung enthalten sein ? Für jeden redaktionellen Vorschlag bin ich dankbar.
Herzlichen Dank im Voraus