Wie viel geld wird mir bei Jobcenter abgezogen wen ich als 15 jähriger arbeite?

4 Antworten

Von deinem Gehalt wird dir nichts abgezogen.

Aber da aktuell die Steuerzahler den gesamten Lebensunterhalt deiner Familie bezahlen, wird von dir erwartet, dass du, wenn du mehr als 100€ pro Monat verdienst, einen Teil von dem, was du über 100€ verdienst, auch mit für deinen Lebensunterhalt verwendest.

So wie jeder normale Arbeitnehmer von seinem Gehalt sein Essen, Trinken, Kleidung, Miete, Strom,... bezahlt.

Deshalb wird dann, wenn du mehr als 100€ verdienst, bei dem Hartz IV Betrag, den deine Eltern für eure Bedarfsgemeinschaft bekommen, an deinem Anteil etwas gekürzt, weil du diesen Anteil SELBST bezahlen kannst von deinem Gehalt.

Bei einem 450€ Job wird angerechnet, dass du 280€ selbst für deinen eigenen Lebensunterhalt bezahlst. Deine Eltern bekommen dann also 280€ weniger für deinen Lebensunterhalt.
Von dir wird dann erwartet, dass du diesen Betrag von deinem Gehalt zur Haushaltskasse beiträgst.

Die Idee dahinter ist, dass Hartz IV Empfänger ihr selbst verdientes Geld nicht komplett wie "Taschengeld verdaddeln", während sie sich von den Steuerzahlern ihren gesamten Lebensunterhalt bezahlen lassen. Verständlich, oder?

Aus deiner Sicht - als Jugendlicher - wirkt das natürlich ziemlich unfair, dass du einen Teil von deinem Verdienst für deinen Lebensunterhalt verwenden musst, während andere Jugendliche ihren Verdienst komplett als Taschengeld verwenden können.
Der entscheidende Unterschied ist halt, dass deine Eltern nicht arbeiten und dass die Steuerzahler für euch arbeiten.
Deshalb gib alles, dass du mal einen guten Beruf erreichst, damit du selbst möglichst bald rauskommst aus dem Hartz IV-Elend und niemals wieder da hinein rutschst.
Alles Gute für dich!

Von deinem Einkommen zieht dir das Jobcenter nichts ab, aber es wird nach Bereinigung von Freibeträgen auf Erwerbseinkommen und ggf.weiteren erhöhten, notwendigen und nachweisbaren berufsbedingten Aufwendungen auf deinen Bedarf angerechnet.

Deine Leistungen die deine Eltern für dich bekommen werden dann zumindest gekürzt, oder bei genug anrechenbarem Einkommen und Deckung deines Bedarfs gar keine Leistungen mehr gezahlt, dann würdest Du auch unter 25 aus der BG - Bedarfsgemeinschaft deiner Eltern raus sein und solltest dann deine Anteile für Warmmiete, Haushaltsstrom, Lebensmittel usw. selber an deine Eltern zahlen.

Ab der Vollendung des 15 Lebensjahres stehen dir vom Bruttoeinkommen zunächst 100 € Grundfreibetrag zu, ab 100 € bis 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € bis 1200 € Brutto weitere 10 % an Freibetrag dazu.

Würdest Du also angenommen 450 € Brutto verdienen und dann auch Netto ohne Abzüge aufs Konto bekommen, dann stünden dir 170 € Freibetrag zu, die dann theoretisch vom Netto abgezogen werden und max. 280 € anrechenbares Erwerbseinkommen ergeben würden, die deine Eltern dann nicht mehr für dich bekommen würden.

Die solltest Du dann an deine Eltern zahlen, am Ende sollten dir dann zumindest theoretisch deine 170 € Freibetrag bleiben, aber das musst Du dann mit deinen Eltern selber klären.

Kannst dir aus dem Internet einmal ALG - 2 Ferienjob suchen und lesen was es da für eine Sonderregelung gibt, da darf man in den Ferien ggf. unter Berücksichtigung des Jugendarbeitsschutzgesetzes pro Jahr ohne Anrechnung auf seinen Bedarf bis zu 2400 € verdienen.

Du darfst bis zu 170 € vom Minijobverdienst behalten.

Der Rest wird leider vom ALG 2 abgezogen.

Laut Google, musst du gar nichts abgeben als 15 Jähriger.

https://www.gegen-hartz.de/news/hartz-iv-wenn-das-einkommen-der-kinder-angerechnet-wird

Sollte das doch passieren, sollte da ein Einspruch gelegt werden.


isomatte  11.04.2022, 10:43

Dein Link hat nichts mit der Frage zu tun, darin geht es um etwas anderes !

Einkommen des Kindes wird entsprechend der Verordnungen auf den eigenen Bedarf des Kindes angerechnet und seine Leistungen zumindest gekürzt, da hilft dann auch kein Widerspruch.

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KeepoKappa  11.04.2022, 14:56
@isomatte

In dem Artikel steht etwas anderes."Die eindeutige Antwort lautet Nein! Auch wenn Eltern Hartz IV Leistungen erhalten, müssen Kinder, die durch einen Job oder eine Ausbildung Geld verdienen, nichts davon an die Eltern abgeben. Bewohnt das Kind mit dem Elternteil eine gemeinsame Wohnung, darf im Hartz IV Bescheid das Einkommen nicht auf die anderen Bewohner einer Bedarfsgemeinschaft übertragen werden."

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isomatte  11.04.2022, 21:29
@KeepoKappa

In der Frage geht es aber um die Anrechnung von Einkommen des Kindes und das wird auf den Bedarf des Kindes angerechnet.

Die Eltern bekommen also zumindest entsprechend weniger für das Kind gezahlt.

Das hat aber nichts mit der Anrechnung von Einkommen des Kindes auf den Bedarf der Eltern zu tun, auch wenn diese dann weniger Leistungen erhalten.

Eine Anrechnung von Einkommen des Kindes auf den Bedarf der Eltern bzw.den Rest der BG - Bedarfsgemeinschaft ist dann möglich, wenn die Eltern noch Kindergeld für das Kind erhalten.

Hat das Kind genug anrechenbares Einkommen und kann seinen Bedarf auch ohne bzw.mit einem Teil des Kindergeldes decken, dann fällt es aus der BG - der Eltern raus.

Das nicht mehr benötigte Kindergeld wird wieder zum Einkommen eines Elternteils und das wird dann entsprechend mindernd auf den Bedarf der übrigen BG - angerechnet.

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