Angemessener Gasverbrauch Jobcenter?

1 Antwort

Durch die Bewilligung von Leistungen ist das Jobcenter verpflichtet Nebenkosten in tatsächlicher Höhe zu übernehmen, solange diese angemessen sind.

Wenn man also nicht viel mehr als vorher verbraucht und nur wegen gestiegenen Kosten eine höhere Nachzahlung zu leisten hat, dann müssen diese auch übernommen werden.

Es kann einem dann ja nicht vorgeworfen werden, dass man unwirtschaftlich war.


Gallipoli363 
Beitragsersteller
 28.03.2022, 23:41

Soweit ich weiß kann es einem schon vorwerfen, unwirtschaftlich zu heizen, bzw sich sonst eine andere Wohnung zu suchen. Wie sieht es aber aus wenn jemand zb gerade erst im Bezug ist, also kein Vorjahreswert besteht, zb erste Wohnung. Gibt es da keine Referenzwerte was das Jobcenter für angemessen hält? Wie gesagt, Verbrauch, nicht Rechnungssumme

isomatte  29.03.2022, 09:17
@Gallipoli363

Du sprichst in deiner Frage von steigenden Preisen, dafür kann kein Mieter etwas, deshalb kann einem auch keine Unwirtschaftlichkeit vorgeworfen werden, wenn man seinen Verbrauch nicht erheblich erhöht.

Dafür muss es auch keine Werte aus vergangenen Jahren geben, man kann da leicht einen durchschnittlichen monatlichen Verbrauch berechnen.

Als angemessen bei einer Person gilt auf jeden Fall ein Verbrauch von min. 100 Liter pro Tag, denn der Durchschnitt liegt da etwas höher.

Bei Heizkosten kommt es immer auf den individuellen Umstand an, es kann ja einen harten Winter geben und dann ist der Verbrauch logischerweise höher als üblich und das muss natürlich berücksichtigt werden.