Kann man erwerbsunfähig sein, wenn man sich zu asozial für Ausbildung/Arbeit verhält und praktisch unvermittelbar ist?
Eine Freundin hat damals die Förderschule besucht. Mit 14 fing sie an, zu schwänzen. Hat nur Abgang 8. Klasse.
Zeitweise lebte meine Freundin in Wohnheimen für Obdachlose. Mit 23 bekam sie dann eine eigene Wohnung.
Das Jobcenter drängte sie immer wieder dazu, Arbeit oder Ausbildung anzunehmen. Inzwischen sind 15 Arbeitsplätze und 4 Ausbildungen gescheitert.
Vor einigen Monaten war meine Freundin in ihrer letzten Ausbildung. Dort geriet sie mit der Chefin aneinander. Sie verletzte ihre Chefin so sehr, dass sie 5 Tage ins Krankenhaus musste. Ausbildung wurde dann abgebrochen.
Jetzt, möchte das Jobcenter sie schon wieder in Arbeit vermitteln. Sie soll sich bei Zeitarbeitsfirmen bewerben...
Meine Freundin ist einfach unfähig. Sie hat davon abgesehen 3 Kinder. Alle wurden ihr angenommen und ins Heim gebracht. Schon 2 mal hat sie eine Wohnung verloren (Zwangsräumung). Sie ist 26. Kann sie auf erwerbsunfähig machen oder muss sie sich weiterhin vom Jobcenter herumkommandieren lassen?
8 Antworten
Nein, sie ist nicht erwerbsunfähig. Wenn sie die Karte ziehen will, dann muss sie sich in psychologische Behandlung begeben. Vielleicht findet man ja wirklich eine psychische Erkrankung, die ihr Benehmen erklärt. Dort kann dann nach mehrjähriger Behandlung durchaus rauskommen, dass sie erwerbsunfähig ist und sie würde eine kleine Rente bekommen.
Solange aber keine ärztlichen Atteste vorliegen, ist sie gesund und muss wie jeder andere arbeiten gehen und sich vermitteln lassen. Wenn sie keinen Bock darauf hat, vom Jobcenter „herumkommandiert „ zu werden, dann sei ihr (und dir) gesagt, dass sie niemand zwingt, beim Jobcenter gemeldet zu sein. Abmelden und selber zusehen, wie sie finanziell über die Runden kommt. Ansonsten Klappe halten, wenn man von den Geldern anderer Leute lebt und sich aushalten lässt.
Kann sie auf erwerbsunfähig machen
Wie definierst Du das? Ist sie aus Deiner Sicht erwerbsunfähig oder soll bzw.will sie nur so tun als ob?
Die Dame ist m.M.n. nicht unfähig, sondern unwillig. Unwillig, sich anzupassen.
Ob irgendein Facharzt für Psychiatrie sie deshalb krankschreibt, muß sie ausprobieren.
Sog. volle Erwerbsminderung > 6 Monate müßte ein medizinischer Gutachter feststellen.
Lt. der Fragebschreibung hakt es hier jedoch m.M.n. lediglich am Wollen, und nicht am Können.
muss sie sich weiterhin vom Jobcenter herumkommandieren lassen?
Wenn sie aus eigenen Mitteln leben kann, dann kann sie dem Jobcenter jederzeit Lebewohl sagen.
Erwerbsgemindert ist man bei einem Restleitsungsvermögen von unter 3 Std. täglich. Wer asozial ist, ist nicht arbeitsunfähig und schon gar nicht erwerbsunfähig.
Es ist auch kein „Herumkommandieren“, wenn das Jobcenter versucht, ihr eine Arbeit nachzuweisen. Vielleicht sollte sie mal versuchen, ihr Leben auf die Reihe zu kriegen statt auf Kosten anderer zu leben.
Sie ist nicht erwerbsunfähig.
Manchmal bedauere ich wirklich, dass wir in D. keine Arbeitslager haben.