Eine frage?

6 Antworten

Sicher musst Du oder deine Tochter das melden und zwar im Regelfall vorher und nicht nur das, auch wann das Einkommen zufliesst und wie hoch dieses ist muss nachgewiesen werden.

Es gelten die Freibeträge nach Paragraf 11 b SGB - ll, bei angenommen 450 Euro Brutto stehen ihr 170 Euro Freibetrag zu, diese werden dann theoretisch vom Netto abgezogen und ergeben dann das voraussichtliche anrechenbare Netto Erwerbseinkommen.

Das wären dann voraussichtlich angenommen max. 280 Euro, die Du dann nicht mehr vom Jobcenter für die Tochter bekommen würdest, die müsste sie dann selber an dich zahlen.

Außer einer Rückforderung von zu Unrecht bezogen Leistungen kann es auch noch eine Anzeige wegen Betrug geben und da käme sicher noch eine Strafe auf dich bzw.die Tochter zu.

Das Jobcenter nicht, aber dem Jobcenter.

Natürlich müsst ihr das Einkommen eurer Tochter angeben.


Sag deiner Tochter, dass ihr Einkommen über 120 € ca auf eure Leistungen angerechnet wird und sie dann ihren Mietenteil und so weiter selber tragen müsste.

Es lohnt sich offen gesagt für Schüler absolut nicht, mehr als diese 100 bis 150 Euro zu verdienen.

Natürlich musst du dem Jobcenter sofort Bescheid geben, sonst bist du wegen Betruges dran.


isomatte  14.04.2022, 16:00

Nicht um 120 Euro, der Grundfreibetrag liegt auf Erwerbseinkommen bei 100 Euro, nicht mehr und nicht weniger.

Alles darüber hinaus wird zum Großteil auf die Leistungen angerechnet.

Es bleiben bis 1000 Euro bzw.dann bis 1200 Euro Brutto nur 20 % bzw.dann 10 % an Freibetrag.

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Ja, das müsst ihr mitteilen, da die Leistungen die ihr für eure Tochter bekommt möglicherweise gemindert werden oder ganz wegfallen, wenn sie selbst Einkommen erzielt.