Was muss man tun, um kein Hartz-4 mehr vom Jobcenter zu erhalten?

6 Antworten

Teile dem Jobcenter papierschriftlich mit, daß Du ab Zeitpunkt tt.mm.jjjj dazu in der Lage bist, Deinen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln zu betreiten.

Ggf. mußt Du mit einer Rückforderung für den aktuellen Monat rechnen, aber das sollte grundsätzlich ausreichen.


mrinteresting 
Fragesteller
 06.04.2022, 20:32

Das ist genau der Punkt... Genau das will ich nicht. Genau das habe ich schon einmal gehabt... Und dann bin ich in Teufels Küche gelandet!

Da habe ich gearbeitet wie blöde! Und dann war ich hinterher noch ärmer als vorher!

Für mich ist klar: Ich bekomme am Ende des Monats Hartz-4 für den Folgemonat.

In diesem Folgemonat muss ich aber ja erst einmal arbeiten, um in dem darauffolgenden Monat Geld zu haben.

Das heißt für das Jobcenter: Im April letzte Zahlung. Und mich dann einfach nur in Ruhe lassen... Wie schön wäre das...

Aber ich rechne schon damit, dass ich dann das Geld für April zurück zahlen muss und demzufolge dann eine Woche umsonst gearbeitet habe oder so.

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Agamemnon712  07.04.2022, 10:32
@mrinteresting

Was Du willst oder nicht willst, interessiert niemanden.

Wenn Du in einem Monat Lohn/Gehalt bekommst, für welchen bereits ALG 2 gezahlt wurde, dann entsteht automatisch eine Rückforderung.

Du darfst unter meiner Antwort auf "Hilfreich" und/oder auf "Danke" klicken/tippen, wenn Du dies für gerechtfertigt hältst.

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Was denn nun, warst Du schon einmal im Leistungsbezug, oder bist Du es bzw. hast Leistungen beantragt ?

Wenn Du nicht im Leistungsbezug bist und auch keine beantragt hast, dann musst Du auch nichts nachweisen.

Bist Du aber im Leistungsbezug, dann hast Du eine Mitwirkungspflicht, da kann man nicht einfach so schriftlich und freiwillig auf evtl. zustehende Leistungen verzichten, solange das mit deinen Leistungen und deinem anrechenbarem Einkommen nicht geklärt ist.

Dann reicht man das ein was von einem verlangt wird und wenn dein anrechenbares Nettoeinkommen höher als dein Bedarf ist, dann kannst Du dir deinen freiwilligen Verzicht sogar sparen, denn dann würde dein Bewilligungsbescheid aufgehoben und Du hast dann mit dem Jobcenter im Regelfall dann nichts mehr zu tun.


mrinteresting 
Fragesteller
 06.04.2022, 20:24

Da gibt es nichts zu klären. Ich bin jetzt noch im Leistungsbezug.

Am einfachsten wäre Folgendes: Ich rufe morgen an und sage "Leistungen bitte AB SOFORT einstellen."

Dann stellen die ein und ich bekomme keine Leistungen mehr ab dem 1. Mai. Dann wäre doch alles ok.

Fakt ist: Ich persönlich weiß, dass ich keine Leistungen mehr brauche ab dem 1. Mai.

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isomatte  06.04.2022, 21:39
@mrinteresting

So einfach wie Du dir das vorstellst ist es aber nicht, solange Du noch im Leistungsbezug bist !

Wann hast Du denn mit deiner Arbeit begonnen, wie hoch ist dein Brutto und Nettoeinkommen, wann hast Du deinen ersten Lohn in welcher Höhe aufs Konto bekommen und wie hoch ist dein Bedarf ohne eigenem Einkommen ?

Wenn Du dir sicher bist das Du deinen Bedarf aus eigenem anrechenbarem Erwerbseinkommen decken kannst, dann wird das Jobcenter deinen Bewilligungsbescheid nach Einreichung des Zuflusses von Einkommen dann eh aufheben.

Selbst wenn Du jetzt freiwillig verzichten würdest ab Mai, möchte das Jobcenter trotzdem Nachweise von dir haben.

Denn Du hast ja sicher Leistungen für April bezogen und es könnte ja sein, dass dir noch im April Lohn zufliesst und der würde entsprechend auf die Leistungen für April angerechnet.

Deshalb wirst Du auch dann Nachweise erbringen müssen.

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mrinteresting 
Fragesteller
 06.04.2022, 22:41
@isomatte

Ich habe nicht begonnen mit der Arbeit. Demzufolge noch keinen Lohn.

Ich beginne am 1. Mai.

Und bekomme demzufolge am 1. Juni das erste mal Lohn.

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isomatte  06.04.2022, 23:42
@mrinteresting

Und mit was willst Du diesen Zeitraum überbrücken, hast Du Geld angespart, um deinen Lebensunterhalt bis zur ersten Zahlung zu bestreiten ?

Wenn Du noch nicht angefangen hast, dann mach das schriftlich und nicht durch einen Anruf, teile ihnen dann umgehend formlos mit, dass Du am Mai keine Leistungen mehr möchtest.

Denn laufende Leistungen werden im Regelfall um den 20 eines Monats für den Folgemonat angewiesen und die kann dann im Normalfall nicht mehr gestoppt werden.

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mrinteresting 
Fragesteller
 06.04.2022, 23:54
@isomatte

Es gibt doch nichts zu überbrücken.

Was soll ich denn überbrücken?

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isomatte  06.04.2022, 23:57
@mrinteresting

Wenn Du deinen ersten Lohn erst im Juni bekommst und ab Mai keine Leistungen mehr möchtest, dann gibt es auch für Mai nichts mehr, also Mai ohne Leistungen.

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mrinteresting 
Fragesteller
 07.04.2022, 07:23
@isomatte

Ich will auch für Mai noch Leistungen, weil ich sonst im Mai nichts mehr habe.

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mrinteresting 
Fragesteller
 07.04.2022, 21:27
@isomatte

Ich habe nur Mitwirkungspflichten, wenn ich Leistungen bekomme. Wenn ich ab 1. Juni keine mehr bekomme, habe ich auch keine Mitwirkungspflichten.

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isomatte  08.04.2022, 00:26
@mrinteresting

Willst Du oder kannst Du es nicht verstehen ?

Wenn Du ab Mai arbeiten gehst und für Mai noch Leistungen beziehst, dann hast Du dem Jobcenter nachzuweisen wann und in welcher Höhe Einkommen zufliesst.

Dabei spielt es keine Rolle ob Du es dann tatsächlich erst im Juni aufs Konto bekommst oder nicht, dass Jobcenter möchte das schwarz auf weiß sehen.

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mrinteresting 
Fragesteller
 08.04.2022, 20:32
@isomatte

Aha. Spielt also keine Rolle wann ich meinen Lohn bekomme.

Dann soll ich mich also im Mai mal eben verschulden?

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isomatte  09.04.2022, 09:18
@mrinteresting

Sicher spielt es im Endeffekt eine Rolle wann und wie viel Brutto und Netto Du verdient und bekommen hast, deshalb musst Du ja auch deinen Mitwirkungspflichten nachkommen und dem Jobcenter dann nachweisen was Du verdient hast und wann Du das Einkommen aufs Konto bekommen hast.

Bekommst Du also noch Leistungen für Mai gezahlt, obwohl Du ab Mai deine Beschäftigung aufnimmst, bekommst aber deinen ersten Lohn von Mai erst im Juni auf dein Konto, dann musst Du nach dem Zuflussprinzip die Leistung für Mai nicht ans Jobcenter erstatten.

Würdest Du deinen Lohn aber noch im Mai aufs Konto bekommen, dann muss das anrechenbare Nettoeinkommen bzw. max. die volle Leistung für Mai ans Jobcenter erstattet werden, auf schriftlichen formlosen Antrag ist das dann im Regelfall auch in Raten möglich.

So, nun bin ich raus, wenn Du es immer noch nicht gegriffen hast !

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Eventuell ist dein Arbeitsvertrag auch erforderlich um zu prüfen, ob du nicht schon 4 Wochen vorher angefangen hast, dort zu arbeiten und unrechtmäßig Leistungen bezogen hast.

Lege ihn also einfach vor. Der Aufwand ist vertretbar.


mrinteresting 
Fragesteller
 06.04.2022, 20:33

hä...?

Wie wollen die das denn am Arbeitsvertrag sehen, ob ich schon 4 Wochen vorher angefangen habe dort zu arbeiten?

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mjutu  06.04.2022, 23:05
@mrinteresting

Im Arbeitsvertrag steht doch, ab welchem Tag man Beschäftigt ist. Wenn du das erst einen Monat später melden würdest, hättest du ja Leistungen bezogen, die dir nicht zustünden.

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mrinteresting 
Fragesteller
 06.04.2022, 23:09
@mjutu

Ich will nicht einen Monat später melden.

Im Arbeitsvertrag steht: Beginn: 1. Mai.

Für Mai muss Jobcenter also noch zahlen, weil ich sonst im Mai kein Geld habe.

Und ab dem Zeitpunkt muss niemand mehr zahlen.

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mjutu  06.04.2022, 23:35
@mrinteresting

Ja, ich weiß. Und die vom Jobcenter wollen das auch wissen, darum wollen sie den Vertrag sehen.

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mrinteresting 
Fragesteller
 07.04.2022, 07:27
@mjutu

Ja, dann hoffe ich, dass es ok ist, wenn ich ihn vorzeige persönlich. Aber so wie ich die kenne "raff raff raff"... werden dann alle Daten aufgesogen und zusammen gerafft, die man kriegen kann. Sowas kotzt mich an....

Die Akte ist voll mit sensiblen Daten über mich. Und es hört und hört nicht auf...

Wenn der fragt, ob er sich eine Kopie machen kann, dann sage ich "Nein, es reicht jetzt. Sie haben die Info, die sie brauchen." und Schluss.

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mjutu  07.04.2022, 08:12
@mrinteresting

Oh. Es wird langsam klarer, was das Problem ist, das du hier ansprechen möchtest.

Wenn man Leistungen von Jobcenter beziehst, musst man dafür auch die Daten preisgeben, die beleben, dass man dazu berechtigt ist. Das hat nichts mit Gier zu tun und "raff raff raff" ist keine sachliche Ansicht. Die Beschäftigten des Jobcenter machen ihre Arbeit und sind verantwortlich dafür, dass effizient mit den begrenzten Mitteln umgegangen wird.

Die arbeiten nicht ordentlich, um dich zu nerven, sondern weil das Teil ihres Jobs ist, den sie gerne behalten möchten.

Wenn der fragt, ob er sich eine Kopie machen kann, dann sage ich "Nein, es reicht jetzt. Sie haben die Info, die sie brauchen." und Schluss.

Du malst dir jetzt schon eine aggressive Konfrontation in der Zukunft aus. Das versaut dir die Stimmung. Wenn dann gar nichts dergleichen eintritt (was recht wahrscheinlich ist), hat dir das überhaupt nichts gebracht außer künstlichem Stress. Brauchst du das oder wäre es hilfreicher, du denkst über positive Dinge nach?

Du hast einen Arbeitsvertrag ab 01.05. Prima. Darüber freust du dich sicherlich und das Jobcenter freut sich auch. Vielleicht lächelt dich dein Sachbearbeiter an und beglückwünscht dich.

Gleichzeitig gibst du hier im Internet viel privatere Einblicke in dein Seelen- und Arbeitsleben. Das sind doch deutlich sensiblere Daten und die teilst du gleich mit Millionen anderen. Das klingt sehr seltsam.

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Du kannst dich jederzeit auch einfach abmelden, wenn du kein Geld vom Jobcenter erhalten willst. Du bist nicht verpflichtet Hilfe vom Jobcenter anzunehmen.

In SGB I heißt es dazu unter § 46 Verzicht:

(1) Auf Ansprüche auf Sozialleistungen kann durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Leistungsträger verzichtet werden; der Verzicht kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
(2) Der Verzicht ist unwirksam, soweit durch ihn andere Personen oder Leistungsträger belastet oder Rechtsvorschriften umgangen werden.

Es genügt also eine "schriftliche Erklärung gegenüber dem Leistungsträger", hier also gegenüber dem Jobcenter.

Bis dahin wird regelmäßig geprüft, ob du nicht doch noch einen Bedarf an Sozialleistungen hast - weil ja viele Leute nicht alle Gesetze kennen, und daher gar nicht immer wissen können,

ob sie noch noch einen Bedarf an Sozialleistungen haben oder nicht! Dies ergibt sich für den Fachmann dann in der Regel aus dem Arbeitsvertrag!

Angesichts dieser Probleme vieler Leute und dem Bemühen der Sozialleistungsträger, etwas gegen diese Probleme zu tun, klingt es etwas hohl, wenn du schreibst:

Ich verstehe sowieso nicht wie und warum man da überhaupt noch einen bürokratischen Aufwand macht.

Oder auch:

Ich will denen aber den Arbeitsvertrag nicht zeigen. Wozu auch?

Gruß aus Berlin, Gerd


mrinteresting 
Fragesteller
 05.04.2022, 20:39

Ich will es einfach nicht und weiß jetzt schon, dass ich keine Sozialleistungen mehr brauche, weil der Geldbetrag, den ich verdiene, hoch genug ist.

Ich will dem Jobcenter einfach nichts vorlegen.

Geht das etwa nicht?

Reicht denen die Verzichtserklärung also nicht?

Was kann denn passieren, wenn ich denen einfach meinen Arbeitsvertrag nicht gebe?

Stellen die dann die Leistungen ein? Ich will doch sowieso keine mehr. Darum geht es mir ja. :D

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GerdausBerlin  05.04.2022, 20:47
@mrinteresting

Da du deine Verzichtserklärung jederzeit widerrufen kannst, wäre das Jobcenter gut beraten, darauf vorbereitet zu sein. Am besten wird es dafür versuchen, auf dem Laufenden zu bleiben - also auch informiert darüber, wie hoch dein aktueller Bedarf ist, auf den du verzichtest.

Aber ohne deine Informationen über solche Sachen könnte SGB I Dritter Titel Mitwirkung des Leistungsberechtigten  § 60 Angabe von Tatsachen greifen, und dann eben auch § 66 Folgen fehlender Mitwirkung und § 67 Nachholung der Mitwirkung.

Dann könnte deine Leistung wegen § 66 eingestellt werden - also ganz in deinem Sinne ;-)

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mrinteresting 
Fragesteller
 05.04.2022, 21:13
@GerdausBerlin

Unglaublich... Wie kompliziert in Deutschland Vieles sein kann...

Das kann man niemandem erklären im Rest der Welt.

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GerdausBerlin  06.04.2022, 00:37
@mrinteresting

Du meinst die ganzen Länder, in denen Jura so umkompliziert ist wie Löcher in die Wand bohren, dass man mit Hauptschulabschluss ohne Studium Richter werden kann?

Oder meinst du die ganzen Länder im Rest der Welt, in denen man ohne Arbeitslosenversicherung 449,- € jeden Monat kriegt plus Warmmiete?

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mrinteresting 
Fragesteller
 06.04.2022, 20:27
@GerdausBerlin

Das sind alles andere Themen.

Fakt ist, dass niemand das verstehen kann was hier abgeht.

Ich habe aus fast allen amerikanischen und EU-Ländern Menschen kennengelernt. Niemand konnte die Bürokratie und die Gesetze in Deutschland verstehen.

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GerdausBerlin  07.04.2022, 00:59
@mrinteresting

Und die Gesetze in den USA, wo es sogar unterschiedliche von County zu County gibt, sind (hüstel) übersichtlich und unbürokratisch?

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mrinteresting 
Fragesteller
 07.04.2022, 07:24
@GerdausBerlin

Uninteressant, weil es nichts an der Tatsache ändert was in Deutschland Realität ist und was mir unzählige Ausländer darüber gesagt haben.

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GerdausBerlin  08.04.2022, 03:14
@mrinteresting

Mutmaßlich haben "unzählige Ausländer", die hier meckern, in ihrem Heimatland Jura studiert und haben so einen blendenden Vergleich ;-) Mutmaßlich kriegen diese Leute zu Hause auch 800,- ALG II vom Jobcenter nach einem Antrag per E-Mail ;-)

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