Altbaufenster Mietwohung, Schönheitsreparaturen oder Insthandhaltung?

Liebe MietrechtsexpertInnen,

angenommen im Mietvertrag ist eine rechtswirksame Überwälzung der Schönheitsreparaturverpflichtung vereinbart (lasse ich beim Anwalt prüfen), welche Arbeiten an den Fenstern muss ich als Mieter im Rahmen der Schönheitsreparaturen übernehmen?

Wir wohnen seid ca. 15 Jahren in einer Altbauwohnung mit Holzkasten-Doppelfenstern. Diese wurde in diesem Zeitraum weder vom Vermieter außen, noch uns innen bearbeitet. Bei Einzug waren sie einfach übermalert worden. Wir wollten unsere Schönheitrepaturen immer dann machen, wenn die Fenster auch außen gestrichen werden, da diese schon lange in schlechtem Zustand sind (Farbe bröckelt außen ab, Wasser schenkel teilweise morsch), um nicht mehrfach den Dreck in der Wohnung zu haben. Nun hat der Vermieter einen Tischler & Maler beauftragt, die Fenster außen zu überabeiten. Der Tischler hat festgestellt, dass die Fenster komplett überarbeitet gehören außen und innen, da u.a. soviele Farbschichten hat und oft nicht richtig schliessen, Holzteile fehlen.

Muss ich mich an den Tischlerarbeiten am Fenster für die Innenfester auch beteiligen als Mieter oder ist das "gangbar"-Machen der Fenster nicht vielmehr ein Mangel und somit in der INstandhaltungspflicht des Vermieters? Ich bin eigentlich davon ausgegangen, dass wir nur für das Streichen der Innenfenster verantwortlich sind. oder? Was wenn der Vermieter auf das Instandsetzten der Fenster innen verzichtet, muss ich dann über die "kaputten" FEnster streichen oder kann ich es dann ganz sein lassen? Bin ich für den Anstrich der Innenfenster verantwortlich, wenn diese durch den maroden Zustand der Außenfenster ebenfalls schneller gealtert sind, weil z.b. Wasser reinläuft?

Danke für Eure Einnschätzung

PS: wenn die Schönheitsreparaturen nicht wirksam abgewälzt wurden, kann ich dann vom Vermieter auch die notwendigen Reparaturen (& Innenanstrich) verlangen?

Fenster, Mietrecht, Schönheitsreparaturen, Mietvertrag, Altbau, Instandhaltung
Mieter meldet sich nicht bezgl. Terminabsprachen für Handwerker

Hallo zusammen, wir müssen an unserer Eigentumswohnung undbedingt die Fenster aufarbeiten lassen. wir waren auch schon vor Ort, mit einem Maler. Dieser hat sich die Fenster so gut es eben geht angeschaut. Nun habe ich unsere Mieter angeschrieben, ob es ok. wäre, wenn ich der Malerfirma ifre Telefonnummer gebe, wegen einer Terminabsprache und/oder ob sie mir ihre Wünsche mitteilen möchten und ich die Termine dann direkt mit der Firma vereinbaren soll. Tja und nun, still ruht der See. Ich bekomme keinerlei Feedback, null Rückmeldung, nichts. Da wir befürchten, dass die Fenster (doppeltverglaste Holzfenster) ohne weitere Behandlung, wohl nicht ohne Schaden, noch so einen extrem Winter aushalten (Schlechtwetterseite) müssen sie unbedingt diesen Sommer aufgearbeitet werden. Zumal sie optisch auch nicht schöner werden. Jetzt zu meiner eigentlichen Frage, wie oft muss ich die Mieter anschreiben und um ein Feedback bitten. Kann ich irgendwann auch einfach einen Termin vorgeben und, sollten die Mieter diesen dann nicht einhalten, die entstehenden Kosten an die Mieter weitergeben?(Also das was mir die Malerfirma für Anfahrt, Material etc. in Rechnung stellt) Sollte es nicht zu einer Einigung kommen und ein Rahmen sollte beschädigt sein, kann ich dann die Mieter in Regresse nehmen? Danke schonmal im voraus. LG Nicky

Fenster, Mieter, Mietrecht, Vermieter, Reparatur, Instandhaltung
Vermieter lässt mich die Instandhaltungskosten einer Garage selber zahlen.

Hallo,

ich hoffe ihr könnt mir helfen. Ich lebe in einer Mietwohnung. Der Vermieter ist eine Privatperson, welche die Wohnung erst vor kurzem gekauft hat. Leider gibt es direkt Probleme. Erst hat er uns die Miete um 20% erhöht. Hierfür hat er uns leider den zu Grunde liegenden Mietzins in unserer Region dargelegt, der über unserem Mietpreis/ m² liegt. Die Miete wurde in n letzten 3 Jahren auch nicht erhöht sodass ich das leider schlucken muss.

Jetzt habe ich allerdings im neuen Mietvertrag gelesen, dass ich die kompletten Instandhaltungskosten für die im Mietvertrag enthaltene Garage alleine tragen soll. Hier die schriftliche Begründung meines Vermieters:

"Für die Instandhaltung der Garage ist der Mieter in voller Höhe selbst verantwortlich. Da diese nicht in der Rücklagenbildung der Wohnung einbezogen ist, sowie eine kostenfreie Nutzung der Garage für den Mietzeitraum der Wohnung zur Verfügung steht."

Wir haben parallel dazu bei der vorherigen Eigentümerin eine Einbauküche zur Nutzung übernommen, welche im Mietvertrag eingetragen gewesen ist. Der neue Eigentümer vermietet jetzt allerdings ohne Mobiliar. Somit gehört die Küche nicht mehr zum Mietverhältnis. Ich selber habe die Küche aber nie gekauft oder übernommen und jetzt frage ich mich was passiert wenn etwas kaputt geht?

Darf mein neuer Vermieter einfach so gravierende Veränderungen am Mietvertrag vornehmen?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen,

Vielen Dank André

Mietrecht, Instandhaltung
Mietwohnung: Türen defekt; wer trägt die Kosten?

Hallo zusammen,

wir haben 7 Jahre eine Mietwohnung bewohnt. Erst nach dem Auszug (kein Protokoll) meldete sich die Vermieterin & reklamierte beschädigte Türzargen. Ist tatsächlich auch so der Fall: die Schließbleche in der Zarge hatten sich immer mal wieder gelockert & bei 4 Türen ist das Furnier um das Schließblech herum eingerissen/ausgebrochen. Und ja: unsere beider kleinen Söhne haben sicher auch die Klinken nicht immer ganz runtergedrückt. Wer kennt das nicht mit kleinen Kindern?!

Zu den Türzargen: Erstausstattung (34 ! Jahre alt); "günstige" Spanplattenversion, teilweise in Eigenleistung falsch eingebaut (eingeputz und damit ist der Austausch besonders teuer).

Entgegen der Absprache hat die Vermieterin nicht erstmal einen Kostenvoranschlag eingeholt, sondern gleich eine Firma mit dem Austausch der Zargen beauftragt. (keine Möglichkeit für Alternativangebot oder Eigenleistung). Kosten vierstellig!!!

Der Mietvertrag verpflichtet uns zu keinen Schönheitsreparaturen oder Renovierungen, da wir die Wohnung bei Einzug Total-Renoviert hatten. Instandhaltungen wurden in der Mietzeit seitens der Vermieterin (auch auf Anfrage) in der Wohnung nie erbracht.

Bin der Meinung, dass die jahrelang gezahlte Miete diese Reparatur beinhalten müßte. Die Haftpflicht will jedenfalls nicht zahlen.

Kann mir bitte jemand mit Argumenten oder einer klaren Rechtsposition helfen?

1000 Dank!

Schadensersatz, Tür, Mietwohnung, Mietrecht, Kosten, Reparatur, Instandhaltung
Wer ist für privaten Gehweg verantwortlich?

Wir haben momentan ein kleines Problem mit unserer Stadtverwaltung. Wir haben vor 3 Jahren ein Grundstück erworben, dass an einem Gehweg liegt. Nach genauer Betrachtung der Flurkarte stellte sich raus, dass von den ca. 45m Gehweg ca. 30m zu unserem Grundstück gehören.

Der Gehweg besteht aus ziemlich lädierten Betonplatten. Die Stadt scheint uns nun nach und nach die Erneuerung aufdrücken zu wollen. Zunächst wurde festgelegt, dass wir für unsere "zweite" Überfahrt das Pflastern des Gehwegs übernehmen müssen. Des Weiteren sollen wir auch den Rückbau der "ersten" Überfahrt übernehmen. Natürtlich dürfen an den Übergängen keine Stolperstellen etc. sein. Über kurz oder lang ist da bald die gesamte Fläche zu pflastern, damit der Gehweg begehbar bleibt.

Wir hatten nun auch schon Ärger mit Nachbarn, weil im Winter der "private" Teil des Gehwegs nicht geräumt war oder weil unsere Autos dort geparkt wurden. Gleichzeitig stellen aber auch Nachbarn ihre PKW dort ab. Da würde man am liebsten einen Zaun ziehen.

Im Prinzip ist die Situation momentan so, dass wir den Gehweg instandhalten und Grundsteuer, Gewässerumlage etc., zahlen müssen, aber gleichzeitig diesen Teil unseres Grundstücks auch noch räumen und streuen müssen und nicht mal zum Parken nutzen können. Können wir von der Stadt einen Kauf des Weges oder wenigstens eine Art Entschädigung verlagen?

Recht, Instandhaltung, Privat, Gehweg

Meistgelesene Beiträge zum Thema Instandhaltung