Hallo Liebe Leute.

Wie ihr dem Titel entnehmen könnt, habe ich ein Anliegen bzgl. meiner Gastherme.

Fakt: Ich wohne seit knapp über 2 Jahren zur Miete. Die schon damals stark abgenutzte und vergilbte Gastherme wurde übernommen wie gesehen (also ohne Anmerkungen). Nach nun 2 Jahren sind wir gerade dabei unsere Wohnung zu renovieren. Nun erstrahlt alles im nahtlosen weiß (Wände, Decken, Fußleisten, Heizungsrohre, Türen, Fenster) und der Kasten der Gastherme in der Küche ist ein reiner Schandfleck. Nun wollte ich mir aber vorerst das "okay" des Vermieters holen, bevor er später etwas beanstandet. Er teilte mir telefonisch mit, dass er das nicht gerne hätte - außer es wäre eine makellose Arbeit. Bevor jetzt doch eine Farbnase entsteht, lass ich selbst lieber die Finger davon.

Aber nun meine eigentlich Frage: Gehört dies nicht eigentlich zu den Instandhaltungsarbeiten (kleine Schönheitsreparaturen), für die der Vermieter verantwortlich ist?

Danke vorab.

Gruß