Ich habe gerade frisch eine Wohnung bezogen. Die Handbrause der Dusche ist nicht zu benutzen, da das Ende des Schlauches verbogen ist und sich die Brause nicht anschrauben lässt. Die Dusche hat aber oben noch einen festen Duschkopf, der funktioniert. Natürlich musste ich das Übergabeprotokoll so hinnehmen, was auch sonst. Will ja in meine Wohnung einziehen, bin ja drauf angewiesen. Da war dann zwar die kaputte Duschbrause bzw. der Schlauch vermerkt, allerdings nichts in Bezug auf Reparaturen.
Ich habe, wie bestimmt praktisch alle, eine Schönheits- und Kleinreparaturenklausel im Mietvertrag. Gehört dieser verbogene Duschschlauch nun zu Kleinreparaturen, was ich zahlen müsste, oder zu Instandhaltung, was der Vermieter zahlen müsste? Und wenn Kleinreparaturen, warum musste der Vormieter nicht stattdessen die Kleinreparatur zahlen?