Befreit eine Abschichtung (Entlassung aus der Erbengemeinschaft) meine Mutter vor der Zahlung von Pflichtanteilen, nach dem Verkauf einer Immobilie?

Hallo,

kurz zum Hintergrund: Im November 2015 ist mein Vater verstorben. Leider hat er kein Testament gemacht und wir haben damals nicht gewusst, dass man innerhalb von 6 Wochen ein Erbe ausschlagen muss.

Jetzt stehen meine Mutter sowie wir 5 Kinder (alle volljährig) als Erbengemeinschaft fest und sind in Bezug auf das Haus meiner Eltern auch haftbar.

Nun ist mir ein interessanter Bericht "zugeflogen", welcher die Möglichkeit einer sogenannnten Abschichtung eröffnet. Kurz zusammengefasst bedeutet das, dass wir (alle Kinder) einvernehmlich aus der Erbengemeinschaft austreten und in diesem Zuge alle Ansprüche verlieren bwz. unseren Erbanteil auf meine Mutter überschreiben. Parallel dazu muss allerdings die finanzierende Bank des Hauskredites diesem Schritt zustimmen.

Jetzt meine konkrete Frage:

Weiß jemand ob man (unter der Voraussetzung das die Bank einwilligt), den Anspruch auf den Pflichtanteil nach dem Hausverkauf verlieren würde, wenn man das Abschichtungsverfahren einleitet?

WIchtig hierbei ist, dass wir das genau so wollen. Die Pflichtanteile wären in Summe zu hoch, als das wir in Verbindung mit der aktuellen Darlehensschuld einen angemessenen Verkaufspreis erzielen könnten. Würde allerdings kein Pflichtanteil seitens meiner Mutter gezahlt werden müssen, würde das enorm helfen, um in dessen Folge auch wirklich schuldenfrei zu sein.

Erbrecht, Erbe
Vermieter lässt mich die Instandhaltungskosten einer Garage selber zahlen.

Hallo,

ich hoffe ihr könnt mir helfen. Ich lebe in einer Mietwohnung. Der Vermieter ist eine Privatperson, welche die Wohnung erst vor kurzem gekauft hat. Leider gibt es direkt Probleme. Erst hat er uns die Miete um 20% erhöht. Hierfür hat er uns leider den zu Grunde liegenden Mietzins in unserer Region dargelegt, der über unserem Mietpreis/ m² liegt. Die Miete wurde in n letzten 3 Jahren auch nicht erhöht sodass ich das leider schlucken muss.

Jetzt habe ich allerdings im neuen Mietvertrag gelesen, dass ich die kompletten Instandhaltungskosten für die im Mietvertrag enthaltene Garage alleine tragen soll. Hier die schriftliche Begründung meines Vermieters:

"Für die Instandhaltung der Garage ist der Mieter in voller Höhe selbst verantwortlich. Da diese nicht in der Rücklagenbildung der Wohnung einbezogen ist, sowie eine kostenfreie Nutzung der Garage für den Mietzeitraum der Wohnung zur Verfügung steht."

Wir haben parallel dazu bei der vorherigen Eigentümerin eine Einbauküche zur Nutzung übernommen, welche im Mietvertrag eingetragen gewesen ist. Der neue Eigentümer vermietet jetzt allerdings ohne Mobiliar. Somit gehört die Küche nicht mehr zum Mietverhältnis. Ich selber habe die Küche aber nie gekauft oder übernommen und jetzt frage ich mich was passiert wenn etwas kaputt geht?

Darf mein neuer Vermieter einfach so gravierende Veränderungen am Mietvertrag vornehmen?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen,

Vielen Dank André

Mietrecht, Instandhaltung
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