Hallo ihr Lieben,
ich habe derzeit ein Problem mit meiner Hausverwaltung.
Meine Toilettenspülung lief einige Wochen nach, der Spülkasten ist in der Wand verbaut.
Der Handwerker meinte das Schwimmerventil ist alt und defekt und musste ausgetauscht werden.
Kosten hierfür 100€. In meinem Mietvertrag steht, dass ich für Instandhaltungskosten bis 110€ aufkommen muss.
Nun habe ich aber öfter im Internet folgende Aussage gelesen:
"Auch die Reparatur des in einem WC-Spülkasten eingebauten Schwimmerventiles stellt keine "Kleinreparatur" in diesem Sinne dar, anders nur dann, wenn der Hebel, mit dem das Ventil von außen durch den Mieter betätigt wird abbricht oder sonst funktionsunfähig wird. Das Schwimmerventil unterliegt nämlich nicht dem Zugriff des Mieters."
Muss ich nun die Rechnung zahlen? Die Hausverwaltung ist ziemlich erpocht darauf, dass ich die Kosten zu tragen habe.
Ich wohne erst seit einem Jahr in der Wohnung und sehe es ehrlich gesagt nicht ein, für ein altes Schwimmerventil die Kosten zu tragen...
Bin für jeden Tipp dankbar.
Liebe Grüße