Ein Schuldner verstirbt und hinterlässt eine Immobilie. Erben sind nicht bekannt. Der Verkehrswert beträgt 200.000 €. Die Gläubigerbank steht mit 180.000 € (15% Zinsen) Grundschuld im Grundbuch und betreibt ein Zwangsversteigerungsverfahren. Das entsprechende Darlehen valutiert mit 100.000 €, im Darlehensvertrag stehen 3% Zinsen, bei Verzug 5%. Die Gläubigerbank stellt Forderungen von 180.000 € plus 90.000 € Zinsen, also 70.000 € über dem Verkehrswert.

12 Monate nach dem Tod des Schuldners ergibt die Zwangsversteigerung einen Erlös in Höhe des Verkehrswerts.

Frage: Wie könnte ein nachrangiger Gläubiger Forderungen durchsetzen? (Das valutierte Darlehen inklusive Zinsen liegt unter dem Verkehrswert.)