Im Grundbuch ist für unsere Immobilie noch eine Grundschuld eingetragen. Die Schulden sind längst zurückbezahlt. Die Gläubigerbank hatte damals keine Löschungsbewilligung, sondern eine Abtretungserklärung an uns als Eigentümer der Immobilie und Ex-Schuldner ausgestellt.

Da wir in unserem restlichen Leben wohl nie wieder einen Kredit benötigen und unseren potenziellen Erben eine unbelastete Immobilie hinterlassen möchten, soll die Grundschuld gelöscht werden.

Die Löschung einer anderen Grundschuld haben wir vor Kurzem mit einer Löschungsbewilligung ohne Notar erfolgreich durchgezogen. Wie wäre das Procedere, wenn, wie in unserem Fall, nur eine Abtretung an uns selbst vorliegt - möglichst ohne Notar(-Kosten)?