drei kurze Fragen in die Runde:

(1) Im Notarvertrag steht als Zahlungsziel das Darlehenskonto des finanzierenden Instituts des Verkäufers. Könnte es hierbei ein Problem geben?

(2) Weiterhin ist vereinbart, dass die Verkäufer ein anderes Zahlungsziel, solange die Fälligkeitsmitteilung des Notars noch nicht erfolgte, beim Notar anmelden können. Könnte es hierbei ein Problem geben?

(3) Haftet der Käufer für die Richtigkeit der Daten (IBAN, Aufteilung der Zahlungen, etc) in der Fälligkeitsmitteilung des Notars?

Viele Grüße und Danke für die Antworten vorab.