Kann man die Fassade/Mauer streichen und wegen Regen abdecken?

Hallo!

Ich finde es mittlerweile schrecklich und kann es kaum aushalten, wie unsere Mauer unter dem Gitterzaun am Rande unseres Vorgartens aussieht. Das erste was einen sozusagen Begrüßt... Es ist dunkel fleckig und teilweise vermoost bzw. mit grünlich Ablagerungen übersät.

Mein Vater und mein Bruder kümmern sich nach mehrerem Fragen nicht darum, deswegen werde ich es jetzt tun.

Am Mittwoch empfange ich Besuch und möchte es bis dahin (auch wenn nur ein wenig), aufbereiten, selbst wenn es nicht lange halten würde, das ist mir "egal". Ich kanns nicht mehr sehen, und ich will auch nicht, dass der erste Eindruck so schlecht ist... (Im Frühling habe ich vor außen vieles umzugestalten und das dann Neu zu machen unter den richtigen Voraussetzungen usw.)

Da es aber immer wieder zwischendurch regnet, würde die Farbe ja nicht trocknen und teilweise abgehen, oder teils herunterlaufen und extrem streifig werden und sich evtl. verfärben.

Könnte ich die Wand zB. streichen und dann mit einer Plastikfolie/Plane oder ähnliches abdecken? (Natürlich vorher die Fassade gründlich reinigen und dann Grundieren etc.)

Wie lange bräuchte das bei dem kalten, feuchten Wetter hier in Nidersachsen, um zu trocknen (falls man sagt dass es klappen könnte)?

Was sollte ich beachten, dass es bis Frühling hält bzw wenigstens ein paar Wochen (mehr braucht es nicht)?

Die Fläche ist nicht allzu groß, falls das von Bedeutung sein sollte. Ca. 5-6m lang und ~45 cm hoch + 2x 1 Meter hohe Säulen

Danke im Voraus für die Hilfe!

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Bausanierung fehlerhaft, Schaden und Haftung?

Guten Tag zusammen,

 

ich habe eine rechtliche Frage zu einer Sanierung (Abdichtung) in unserem Haus.

Wir haben das Haus gekauft, hatten dann in einem Raum etwas Probleme mit Feuchtigkeit bzw. schon kleine Pfützen welche aus den Wänden/Boden kam. Daraufhin hat das eine Firma abgedichtet (von innen) irgendwie aufgestemmt und dann mit Dichtschlamm? Fertiggestellt. Die Kosten dafür trug der Voreigentümer.

 

Das ist circa 3 Monate her, gestern ist mir aufgefallen das der Herr von der Firma ein Loch in einem Raum wo der Pumpenschacht ist, ebenfalls geschlossen hat. Dort sind normalerweise 2 Löcher, aus welchen unabhängig voneinander minimal Wasser raus kam (Grundwasser) und abgepummpt wurde.

(Fotos von dem Zustand vor dem Abdichten habe ich). Seitdem die Firma hier war, haben wir zusätzlich Probleme mit Wasser / Pfützen in anderen Räumen gehabt und haben diese noch immer.

 

Auch Bereiche welche von der Firma saniert wurden, sind wieder feucht, teilweise nass.

Jetzt habe ich gestern Abend, weil mir das aufgefallen ist und komisch vorkam das Loch wieder freigeschlagen (paar Mal mit dem Hammer drauf) und es kam Unmengen an Wasser aus dem Linken Loch (welches geschlossen wurde durch die Firma). Heute Morgen noch immer fließendes Wasser aus dem Linken Loch (alles per Video festgehalten).

 

 

Ein Bekannter Gas/Wasserinstallateur meinte in Kurzfassung, das es mit Sicherheit das Wasser ums Haus herum ist was dort stand und nicht abfließen konnte/kann. Schlussfolgerung das dadurch die Probleme in den anderen Räumen entstanden sind – Pfützen, feuchte Wände?

 

Eventuell kann uns jemand hier helfen, ob es möglich ist oder Sinn macht, Rechtlich gegen die Firma vorzugehen oder ob die in der Pflicht sind, hier irgendwas zu machen?

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Eigentümer von Gebäuden - neue Kosten(Gefahren) durch Asbest?

Hallo eine kleine Frage. Ich habe gehört das Eigentümer von immobilien zukünftig vor weiteren Schlamassel gestellt werden, die unsere Regierungen verbockt haben. Wir wir ja alle wissen wurde damals Asbest in nicht geringer Menge in allen möglichen Bereichen verbaut (und übrigens weiß man seit der Antike das das Zeug gefährlich ist ) : Putze, Spachtelmassen, Fliesenkleber, Fensterkitte, Farben etc. Die TRGS519 regelt hierzu einiges. Nun habe ich gehört das man wieder neue Kosten/Hürden auf Eigentümer von Immobilien umschlagen will und ich hätte gerne mal ein Update zur Richtigkeit. Soweit ist noch nix fix aber soweit ich gehört habe (und teilweise bereits jetzt aktiv):

  • Glaubt dein Mieter da ist Asbest in der Bude hast du die Pflicht diesen aufzuklären. Kannst du das nicht, machst du dich strafbar. Kannst du das nicht, hast du die Pflicht, entsprechende Maßnahmen durchzuführen (Gutachter Asbest für ordentlich Geld). Das gilt auch dann, wenn dein Mieter meint in Eigenregie für eine Miet(!!!)wohnung irgendwelche Umbaumaßnahmen durchzuführen. Übrigens glaube ich auch, dass das grundsätzlich gilt, allein schon, da durch das Einschlagen eines Nagels in die Wand Fasern freigesetzt werden können. Außerdem kann der Mieter Mietminderung durchsetzen.
  • Verkaufst du deine Immobilie, musst du darauf aufmerksam machen, dass dort Asbest ist. Ist die Immobilie also vor 1993, besteht grundsätzlich diese Pflicht. Ich frage mich an dieser Stelle, ob das nicht als Info bereits ausreicht, denn es ist doch allgemein bekannt, dass früher Asbest verbaut wurde ?! Was meint ihr hierzu?
  • hinzukommen soll die grundsätzliche Pflicht Asbestfreiheit bescheinigen zu können , stimmt das? Das würde ja dann theoretisch auf alle Gebäude vor 93 zukommen. Alle Immobesitzer wären dann in den Arsch gekniffen :D

Die große Preisfrage:

Nebst allen diversen anderen Dingen, die man sich geühlt wöchentlich ausdenkt: Sind Eigentümer älterer Bestandsimmobilien / Handwerker in den Arsch gekniffen ? Ich glaube kaum, dass ein TRTGS519 Schein eines Handwerkers diesen automatisch zur Evaluierung von Asbestbuden befähigt (maximal wird es ihn etwas näher dahin bringen).

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