Gas, Wasser und Strom wer bezahlt die Leitungen bis zum Haus?
Hallo ich habe ein Haus gekauft ( Hinterlandbebauung ) nun sind wir am überlegen eigene Leitungen zu verlegen, da unsere Leitung bis jetzt mit dem vorderen Haus verbunden sind und der Eigentümer alle Leitungen kappen möchte. Der Weg ist ca. 100m bis zu den Anschlüssen an der Hauptstraße. Wer muss die Kosten übernehmen ? Eigentlich müssen die Stadtwerke die Leitungen auf dessen Kosten bis zu unserem Haus verlegen ?
Grüße Bernd
4 Antworten
Zu klären wäre, ob der andere Eigentümer die Versorgungsleitungen überhaupt kappen darf. Was steht zu den Versorgungsleitungen im Grundbuch und bis zur Wasseruhr hat das Versorgungsunternehmen die Hand auf den Versorgungsleitungen.
Wenn neue Leitungen verlegt werden, dann zahlt der Eigentümer, ab der Grundstücksgrenze.
Nach meinem Kenntnisstand verlegen die Stadtwerke nur bis zur Grundstücksgrenze. Auf dem eigenen Grundstück ist es Sache des Eigentümers.
Ich habe aber ein Wege und leitungsrecht für den Weg der bis zu Meinem Grundstück führt. Der Weg ist ca. 80 m lang. Muss ich dann die Kosten tragen oder zahlt auch dann die Stadtwerke die Leitungen bis zu Meinem Grundstück ?
Die Kosten müßtest DU übernehmen. Der Eigentümer des vorderen Hauses darf aber die Leitungen nicht einfach kappen.
Sind dann deine Zähler beim Nachbarn im Haus?? Versteh es glaub nicht so ganz. Wie dem auch ist, die stadtwerke können in den meisten Fällen die Leitungen auch geschossen werden ohne den Hof zu öffnen und graben zu machen.