Hallo an euch,
ich habe eine Frage, die die Immobilie (Sizilien) meiner Schwiegermutter und Schwiegervaters betrifft, die seit diesem Jahr geschieden sind. Die Immobilie wurde bei der Scheidung durch die beiden Anwälte nicht behandelt. Hierzu sollte sich lieber ein Anwalt aus Italien der Sache annehmen, was jedoch noch nicht in die Wege geleitet wurde. Jetzt habe ich eine Frage zu den Fixkosten (Grundgebühr Strom, Grundgebühr Wasser, Pauschale für Müll etc. ) Mein Schwiegervater verlangt von meiner Schwiegermutter, dass sie hierzu die Hälfte der Kosten übernimmt, was nachvollziehbar ist. Wie verhält es sich aber, wenn es um Mieteinnahmen geht, die nicht vorhanden sind, weil das Haus unbewohnt ist und er mit seiner neuen Partnerin bei ihr wohnt. Werden hierzu Mieteinnahmen "angenommen/geschätzt" und die Hälfte steht ihr zu oder wie läuft das ab? Vielen herzlichen Dank.