Hallo,
Folgender Sachverhalt ...
Unsere Vetmieter haben uns nebenbei, nur dass wir es schonmal gehört haben eröffnet durch unseren Garten eine Baustellenzufahrt zu planen. In einer anderen Fragestellung beschrieb ich das Thema genauer da es da um die Rechtmäßigkeit der Sache an sich ging.
Sie wollen auf dem hinteren Grundstücksteil ein weiteres Haus bauen mit 4 Parteien. Dies war uns bei Einzug bekannt das ist also nicht das Problem. Nun erhalten sie nicht das Wegerecht für einen bereits vorhandenen Weg daher eben der Weg durch unseren Garten. Das war zuvor nicht bekannt auch nicht angedeutet.
Diese Zufahrt durch unseren Garten bedeutet deutlichen Verlust von Gartenfläche, wir müssen ein großes Tiergehege umsetzen an einen nicht so geeigneten Platz wie bisher....Tiere wären der Witterung ohne Schutz ausgesetzt...Aktuell haben sie eine dichte hohe Hecke und einen Apfelbaum zum Schutz....Das Fällt weg sie würden auf eine freie Gartenfläche kommen...
Die LKW werden unweigerlich täglich mehrfach mit 1Meter Abstand an unserem Haus / Fenstern vorbei kommen... Lärm Schmutz etc sind also nochmal ganz anders als würde die Baustellenzufahrt mit Abstand am Haus langführen und auch durch hohe Hecken abgeschirmt sein... so wäre es ursprünglich gewesen ( Caport und Schuppenseite jetzt direkt an den Wohnräumen entlang)
Jegliche Bepflanzung muss weichen damit die LKW durchkommen was auch Verlust von Sichtschutz zum Nachbarn bedeutet ...
Es wurde zwar gesagt man würde einen Lamellenzaun aufstellen was bei der Höhe der LKW und unserer Fenster einfach mal 0,00 Sichtschutz bedeutet ...
Sie räumten auch ein mit der Kaltmiete etwas entgegen zu kommen.
Einen tatsächlichen Starttermin gibt es noch nicht auch keine Summe X wurde genannt .
Auch halten wir es für möglich, das der Weg nicht nur die Baustellenzufahrt wird wie aktuell gesagt und dann wird alles wieder hergestellt sondern letztlich auch die ganz normale zufahrt zum Haus...
Nun meine Frage müssen die Vermieter noch über den offiziellen Weg über ihre Planung Informieren ? Wie weit im Vorraus ? Es war ja nur eine Randinfo die wir schonmal gehört haben sollen ...
Wir vermuten den genauen Startermin kurzfristig über WhatsApp zu erfahren also sprich übrigens Montag kommt der Bagger um die Gebüsche zu entfernen ....Das wäre typisch und nicht das erste Mal ...
Eine Mietminderung steht auch von unserer Seite außer Frage kann man bei derartiger Einschränkung mehr wie die bei Baulärm üblichen höchstens 25% fordern?
Eine Rechtsberatung wird angestrebt aber wir erhielten erst gestern diese Information und mein Kopf rattert seither. Wir werden langfristig nun auch neuen Wohnraum suchen, der ist jedoch in unserer Region nicht so schnell zu bekommen...
Lieben Dank