Hallo!

Ich fange im September eine Ausbildung als Ergotherapeutin an, die zwar schulische ist, aber nicht schulgeldpflichtig (außer die Materialkosten (10 Euro/Monat) entstehen keine weitere Kosten). Mein Problem ist, dass ich umziehen muss, weil die Ausbildungsplatz ist 170km entfernt von mir, stehen aber gar keine Förderungsmöglichkeiten zur Verfügung (keine Bafög wegen abgebrochenes Studium in meine Heimat, keine BaB weil die Ausbildung schulisch ist, Wohngeld vielleicht, aber max. 50 Euro/Monat). Wovon bezahle ich dann meine Lebensunterhalt? (Miete, Essen, usw.)

Meine Leistungsberaterin in Jobcenter hat gesagt, dass ich Anspruch auf Leistungen der Ausbildungsförderung habe, wenn ich eine Bafög Ablehnung bringe (darauf warte ich zurzeit), bin ich aber nicht sicher, ob ich im dresdner Jobcenter (da mache ich meine Ausbildung) auch dieselbe Antwort bekommen werde. Habe ich noch nie gehört, dass jemand während die Ausbildung HarzIV bekommen hat...
Ich habe schon die Ausbildungsvertrag unterschrieben, habe ich auch ein Zimmer gefunden, wäre Schade, wenn ich das alles nicht finanzieren könnte. Also, ich bin 26 und meine Eltern haben nicht so viel Geld.

Die hartziv.org schreibt die Folgendes: https://www.hartziv.org/auszubildende-schueler-studenten.html

Hartz IV als Regelbezug

Bei Auszubildenden, die weder BAföG noch BAB/Ausbildungsgeld erhalten, ist dem Grunde nach ein Anspruch auf ALG II gegeben. Erfüllen sie die weiteren Anspruchsvoraussetzungen für die Leistungsbewilligung, stehen sie im regulären ALG II-Bezug.

Aber dann warum hat er: https://www.hartziv.org/forum/thread/12237-ue30-schulische-ausbildung-begonnen-kein-anspruch-auf-bafoeg-alg-ii-anspruch/ nichts bekommen? Freie Berufswahl ist doch noch ein Grundrecht, oder gilt das nur wenn man Geld hat?