ALG 2 Wohngemeinschaft, was kann das Jobcenter noch verlangen?
Hallo liebe Leser,
ich(Mann) wohne zusammen mit meiner Mitbewohnerin in eine 2 Zimmer Wohnung.Wir sind weder verwandt noch (Lebens)partner, also reine Wohngemeinschaft. Im Vertrag stehen wir beide als Mieter. Wir haben nichts gemeinsam natürlich , kein Konto gar nichts. ich bezahle dem Vermieter immer die ganze Miete und meine Mit/nerin überweist mir immer ihr Anteil. Haben wir einfach so gegenseitig ausgemacht.Meine Mitbewohnerin arbeitet aberr bekommt ALG 2 als zuschuss. Ich bin Arbeitslos und habe jetzt Antrag auf ALG 2 gestellt. Ich bekam am anfang eine Aufforderung mitzuteilen , in welchem Verhältniss ich zu meiner Mit/erin stehe. Ich habe geschrieben WG, getrennt Wirtschaften usw und beide haben wir Unterschrieben. Nach paar Tage bekam ich wieder Aufforderung einen Grundriss einzureichen + VE Antrag (Anlage zur Überprüfung, ob eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft vorliegt. Habe Antrag abgegeben und darin alles begründet , dass wir keine Partner usw sind und im Grundriss habe ich jedes Zimmer als Wohn und Schlafraum von jeder Partei geschrieben. Meine Frage ist , was kann vom Jobcenter jetzt noch kommen? Also das ist wirklich nervend , dass wenn man mit jemanden zusammen Wohnt , heisst es doch nicht das wir auch Partner sind. Ich warte jetzt auf den Bescheid eigentlich und hoffe natürlich, dass das jetzt dem Jobcenter ausreicht oder?Habe ja alles vorgelegt. Hatt jemand gleichen Fall gehabt? und das sie trotzdem gesagt haben, dass ihr eine Bedarfsgemeinschaft bildet? weil Leistungsablehnung kann ich ja nicht bekommen da ich Arbeitslos bin und Anspruch habe oder? Kann da ein Hausbesuch kommen? das wäre natürlich übertrieben und gesetzlich unerlaubt denn ich lasse sowieso keinen in meinem Zimmer rein das ist Datenschutz und Privatsphäre
Vielen Dank im Voraus für eure Zeit und ehrliche Antworten!
7 Antworten
Nun ja, ich hatte mal die gleiche Situation vor 16 Jahren. Ich hatte eine Mitbewohnerin (kennengelernt in einer Therapie), wir waren zu dieser Zeit leider beide Arbeit suchend.
Haben eine WG (2 Zimmer, Küche, Bad) gegründet und mit dem Vermieter 2 getrennte Mietverträge abgeschlossen. Dies wurde problemlos von der Arbeitsagentur (damals gab es noch keine Jobcenter, es war die Zeit als ALG2 eingeführt wurde) anerkannt, kontrolliert haben sie es auch nicht. Wir mussten nur beide glaubhaft versichern, dass wir kein Paar waren. Ich vermute mal, die Auflagen sind heute höhrer, weil auch viel Schmu mit solchen FAKE Bedarfsgemeinschaften betrieben wurde.
Wichtig ist auf jeden Fall, getrennte Betten, Kleiderschränke und alles was sonst eventuell auf eine Paarbeziehung schliessen lassen KÖNNTE.
Die Idee mit dem 2.Kühlschrank ist nicht schlecht, aber meines Erachtens nicht zwingend erforderlich, da man einen regulären Kühlschrank auf "aufteilen" kann.
Viel Erfolg.
Wenn das immer noch nicht reicht dann vielleicht mit dem Vermieter versuchen getrennte Mietverträge zu machenJa das Amt versucht bei WGs gerne die Pärchen-unter Stellung -grade weil ihr 1Mann und 1 Frau seid.wäre ja aus deren Sicht auch kostensparender...
aber wenn ihr kein paar seid dann ist das so und wenn du es überzeugend genug so dargestellt hast dürfte da jetzt auch nicht mehr viel kommen.. was noch klug wäre wäre 2 Kühlschränke zu haben,als Beweis dass ihr getrennt einkauft und wirtschaftet-ein kleiner gebrauchter Kühlschrank kostet ja nicht sooo viel..wenn das Amt dann immer noch Zweifel hat würd ich vielleicht versuchen vom Vermieter 2 getrennte Mietverträge zu bekommen,dann können sie euch garnix mehr von wegen bedarfsgemeinschaft.
Sorry irgendwie ist mir der letze Satz jetzt nochmal an Anfang gerutscht -darf also überlesen werden
Mich wundert, dass nicht längst geklärt ist, in welcher Beziehung du zu deiner Mitbewohnerin in dieser Wohngemeinschaft stehst!
Du schreibst:
Meine Mitbewohnerin arbeitet aberr bekommt ALG 2 als zuschuss.
Bei der Bewilligung von Sozialleistungen werden normalerweise auch die Wohnkosten des Antragstellers berücksichtigt.
Das heißt:
Dem Jobcenter müsst eigentlich bekannt sein, dass die Frau nicht alleine in der Wohnung lebt.
Hier geht es zwar um dich, allerdings hätten die Wohnverhältnisse längst geklärt sein müssen.
Hat deine Mitbewohnerin bei Antragstellung angegeben, dass ihr euch Wohnung und Miete 50:50 teilt?
Mein Tipp:
Hat bereits eine Prüfung durch das Jobcenter stattgefunden, könntest du dich darauf berufen. Gut möglich, dass du dann nicht alle Informationen erneut beibringen müsstest.
Nachgefragt:
Vor etwa 8 Monaten hast du dich hier ebenfalls für die Kostenübernahme durch das Jobcenter interessiert.
"Meine Bekannte geht arbeiten und erhält zusätzlich Hartz IV Leistungen (Aufstockung)"
Ich gehe mal davon aus, dass es sich um deine jetzige Mitbewohnerin handelt - oder?
Du erklärst:
Wir haben nichts gemeinsam natürlich , kein Konto gar nichts.
Das sehe ich anders:
Ihr habt mehr gemeinsam, als du vielleicht denkst - z.B. die Verpflichtung gegenseitig füreinander zu haften.
Nehmen wir einmal an, einer der Mieter verschwindet bei Nacht und Nebel, zahlt auch keine Miete mehr.
Dann haftet der zurück gebliebene für den Ausfall. Völlig egal, ob Partner- oder Wohngemeinschaft.
Du schreibst:
- Ich habe geschrieben WG, getrennt Wirtschaften usw .......
Nachgefragt:
welche Gründe verbergen sich hinter u.s.w.?
Ich denke das hier überzeugt nicht wirklich.
Nachgefragt:
- Wirtschaftest du in deinen eigenen Kochtöpfen?
- Betreibt jeder von euch einen eigenen Kühlschrank?
- Wie ist das Wäschewaschen geregelt?
Genau das ist getrennt wirtschaften!
Du gehst ja auch nicht immer zum Nachbarn rüber, wenn du kochen oder Wäsche waschen willst - oder?
Müsstest du aber, um glaubhaft zu machen, dass euch gar nichts verbindet!
Die gemeinsame Nutzung von Geräten und Haushaltsartikel stellt einen gemeinsamen Nutzen, von dem der der Einzelne profitiert dar!
Vor diesem Hintergrund dürfte verständlich werden, dass das Jobcenter ein begründetes Interesse daran haben muss, einen Antrag verantwortungsvoll zu behandeln, um möglichen Missbrauch von Sozialleistungen ausschließen zu können.
Dazu ist das Jobcenter sogar verpflichtet. Der Steuerzahler kann erwarten, dass Hartz IV ausschließlich an Empfangsberechtigte gezahlt wird.
Du schreibst:
- Ich bin Arbeitslos und habe jetzt Antrag auf ALG 2 gestellt.
Nachgefragt:
Welches Einkommen hast du bis jetzt bezogen?
Fazit:
Es ist durchaus möglich und auch wahrscheinlich das Jobcenter die Kosten übernimmt.
Die Bewilligung musst allerdings gerechtfertigt sein. Das das evtl. mit ein paar Unangenehmlichkeiten verbunden sein kann, solltest du einfach akzeptieren. Schließlich willst du Geld vom Staat.
Ein Minimum an Mitwirkungspflicht ist dem Antragssteller bestimmt zuzumuten - oder meinst du nicht?
Du möchtest wissen:
- Kann da ein Hausbesuch kommen?
Gut zu wissen:
Das sich der Außendienst des Jobcenters durch eine Vor-Ort-Besichtigung selbst ein Bild über den Sachverhalt machen möchte, halte ich für sehr wahrscheinlich - wundern würde es mich jedenfalls nicht!
Du drohst an:
das wäre natürlich übertrieben und gesetzlich unerlaubt denn ich lasse sowieso keinen in meinem Zimmer rein das ist Datenschutz und Privatsphäre
Nachgefragt:
Ist die individuelle Prüfung der Bedürftigkeit eines Hilfesuchenden tatsächlich gesetzlich untersagt? - Das glaube ich nicht.
Und was hat der Datenschutz damit zu tun? Deine Daten hat das Jobcenter doch bereits.
Du hast leider eine völlig unrealistische Vorstellung davon was das Jobcenter zu interessieren und zu zahlen hat.
- Irrtum:
Und ob meine Mitbewohnerin verschwindet, dass soll denen egal sein, sie bezahlen für meine Miete nicht für sie.
Richtig wäre folgendes Szenario:
Du hast gemeinsam mit deiner Mitbewohnerin einen Mietvertrag geschlossen.
Du als auch deine Mitbewohnerin, seit nach eigener Aussage jeweils Hauptmieter.
Der Vermieter hat nicht nur an dich bzw. ausschließlich an die Frau vermietet, sondern an euch beide.
Das heißt:
So wie der Vermieter aufgrund des gemeinsamen Vertrags nicht nur einem kündigen kann, kann der Vermieter seine Forderung auch gegen nur einen Mieter durchsetzen.
Lies dir mal den Mietvertrag durch. Da wird nicht stehen, dass jede Mietpartei die Hälfte der Miete zu zahlen hat.
Dort steht, dass die Wohnung den Mietern gegen eine Monatsmiete zur Nutzung überlassen wird.
Geregelt ist ebenfalls, wann die Mietzahlung fällig ist.
Das du die Hälfte der Miete zahlst, heißt ja nicht, dass du auch nur die Hälfte der Wohnung gemietet hast - oder?
Ich wiederhole mich gerne!
Mehrere Mieter haften für alle Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis als Gesamtschuldner.
Das heißt:
Bekommt der Vermieter sein Miete nicht pünktlich oder nur teilweise von dir, weil du alleine dort lebst, wird er mit fristloser Kündigung aufgrund von Mietschulden im Wiederholungsfall drohen.
Um eine Obdachlosigkeit zu vermeiden wird das Jobcenter die Mietschulden wahrscheinlich übernehmen und dir ein Darlehen gewähren.
Sich die Kohle bei deiner Mitbewohnerin zu besorgen, ist alleine deine Angelegenheit.
Da du auch kaum zeitnah eine Ersatzwohnung findest wirst, wird das Jobcenter auch die folgenden Mieten überweisen.
Du willst wissen:
Leute was labert ihr wo leben wir nicht in 2019?
Fakt ist:
Wenn du in der Lage wärst, Verträge die du schließt auch zu verstehen, bräuchtest du dir das "Gelabere" hier nicht antun.
Da wäre nämlich deine Frage überflüssig!
Du fragst:
ist es verboten soziale Beziehungen zu haben und mit jemanden z. B zusammen Kochen oder was??
Jetzt wird's langsam albern!
Deine Frage:
Also bitte was soll das ganze mit Kühlschranke usw.
Du hast doch von eigenständigem Wirtschaften geredet oder nicht.
Letzter Versuch!
Es geht überhaupt nicht darum, ob du zu deiner Mitbewohnerin eine sexuelle Beziehung unterhalten musst.
Hier sind ganz andere Merkmale entscheiden.
ja ich verstehe dich was du meinst mit dem Mietvertrag, aber das meine Mitbewohnerin verschwindet?? warum sollte so etwas passieren also was ist dir da eigentlich für ein szenario eingefallen?? und was wenn uns die Aliens entführen? meine Frage hat den gleichen Wert, also bitte rede kein Unsinn
- Bei einer Wohngemeinschaft sind sowohl die Schlafzimmer als auch die Finanzen strikt getrennt. Ein Verwandtschaftsverhältnis der Mitbewohner liegt untereinander in der Regel nicht vor.
- Einkommen und Vermögen der anderen Mitbewohner wird nicht auf den Regelsatz eines Hartz-4-Empfängers angerechnet, da die Bewohner einer WG getrennt wirtschaften.
- Damit die Kosten für die Miete anteilig vom Jobcenter übernommen werden können, muss der Leistungsberechtigte seinen Untermietvertrag vorlegen.
Bei Hartz 4 liegt eine Wohngemeinschaft vor, wenn sich mehrere Personen eine Wohnung teilen. Dabei dürfen die Personen in keinem verwandtschaftlichen Verhältnis miteinander leben. Mittels eines Untermietvertrags, eigenen Schlafzimmern sowie getrennten finanziellen Verhältnissen kann dem Jobcenter eine WG bei Hartz-4-Bezug bewiesen werden.
Fakt ist:
Du bist nicht Untermieter, sondern Hauptmieter und Vertragspartner deiner Mitbewohnerin!
Fällt die Miete zu hoch aus und haben ALG-2-Empfänger keine Möglichkeit, diese zu senken, werden nicht mehr die kompletten Mietkosten übernommen. In einem solchen Fall wird dem Hartz-4-Empfänger nur noch ein Mietzuschuss gewährt.
Ich weiß auch nicht weshalb du überhaupt so einen Speck machst?
Wenn deine Mitbewohnerin bereits Aufstockunf erhält wird sie kaum in der Lage sein, dich zu unterstützen.
wenn die Miete zu hoch fällt, dann bekommt man einfach weiter den bisherigen Gehalt vom Jobcenter, da wird nichts gekürzt. Und was meinst du damit? Wenn deine Mitbewohnerin bereits Aufstockunf erhält wird sie kaum in der Lage sein, dich zu unterstützen.?? Warum sollte sie kaum in der Lage sein und warum sollte sie mich unterstützten?? wir sind nicht zusammen
Du kapierst es einfach nicht!
Es sind zunächst einmal deine Sprüche - so wie dieser:
Kann da ein Hausbesuch kommen? das wäre natürlich übertrieben und gesetzlich unerlaubt denn ich lasse sowieso keinen in meinem Zimmer rein das ist Datenschutz und Privatsphäre
Fakt ist:
Das Jobcenter hat nicht nur das Recht, sondern sogar die Pflicht, sich vor Ort zu überzeugen, dass stimmt was du sagt.
Nehmen wir mal folgende Situation an:
Die Miete kostet 800,- EUR. Du und deine Mitbewohnerin teilt euch die Miete - jeder zahlt 400,- EUR Miete.
Da ihr beide Hauptmieter seit haftet ihr gegenseitig füreinander!
Das heißt im Klartext: Du hast eine Wohnung gemietet für die mtl. 800,- EUR fällig werden und die an den Vermieter gezahlt werden müssen.
Ob jeder 400,- EUR bezahlt oder einer 300,- und der ander 500,- EUR spielt überhaupt keine Rolle!
Und wenn einer gar nichts mehr zahlt - muss der andere die 800,- EUR alleine zahlen!
Die ausstehende Miete muss der Mitbewohner beim anderen notfalls einklagen.
Verstehst du das jetzt?
Du schreibst:
bekam ich wieder Aufforderung einen Grundriss einzureichen + VE Antrag (Anlage zur Überprüfung, ob eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft vorliegt.
Fakt ist:
In den meisten Wohnungen sind die Räume nicht gleich groß.
Bei einer 2-Zimmer Wohnung ist das Wohnzimmer erfahrungsgemäß größer als das Schlafzimmer.
Beispiel: Wohnzimmer ist 25 m² groß. Das Schlafzimmer 20 m²
5 m² ist nicht viel. Bei einer Miete von 10,- EUR/m² summiert sich der kleine Unterschied allerdings auf 600,- EUR im Jahr.
Bei den Nebenkosten werden ebenfalls einige nach Quadratmeter abgerechnet. Zum Beispiel die Heizkosten! Die kommen zu den 600,- EUR noch dazu.
Du siehst, dass also bei nur 5 m² weniger schon mehrere 100 Euro mehr anfallen können.
Deshalb wird man den Antrag nicht ablehnen. Aber das sich das Amt informieren will, in welchem Größenverhältnis die Räume zueinander stehen dürfte einleuchten - oder?
Gesetzliche Vermutung:
Die Vermutung bewirkt eine Beweislastumkehr und damit eine Abweichung vom Amtsermittlungsprinzip nach § 20SGB X. Nicht die Behörde muss die Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft beweisen, sondern die Antragsteller müssen beweisen, dass sie keine Einstehensgemeinschaft sind.
Du willst wissen:
Warum sollte sie kaum in der Lage sein und warum sollte sie mich unterstützten?? wir sind nicht zusammen
Klartext:
Wenn deine Mitbewohnerin selbst Leistungen vom Amt bezieht, wird ihr Gehalt dementsprechend sein.
Das heißt: Selbst wenn das Amt von einer Einstehensgemeinschaft ausgeht könnte euch das eigentlich egal sein, weil kein anzurechnendes Einkommen da ist.
Wovon wurde denn diesen Monat die Miete bezahlt?
Zuerst stelle ich und sicher auch das Amt, mir die Frage wie man in einer Zweizimmerwohnung, die ja nur ein Schlafzimmer besitzt eine WG mit zwei Personen bilden kann.
Da liegt schon der Verdacht nahe das es eine Bedarfsgemeinschafft ist.
Auch bezieht ihr beide Alg II und somit bezahlt das Amt eure Wohnung. In diesem Fall wohl dir aber da deine Mitbewohnerin bezuschusst wird seit er wohl eine solche. Bin kein Fachmann und kann das mit Sicherheit nicht sagen aber fest steht wenn sie als Mieterin mit angegeben ist und ihr beide Leistung bezieht müsst ihr von dem Geld auch gemeinsam wirtschafften. Vor allem was die Miete angeht.
Wie gesagt ich bin kein Fachmann aber aus der Sicht des Amtes kann ich das nachvollziehen. Deine Mitbewohnerin bezuschusst ja deine Miete obwohl das Amt ja in deinem Fall die Kosten der Wohnung trägt. Ich hoffe du verstehst was ich meine.
2 Zimmer Wohnung heisst eine Wohnung mit zwei getrennten Zimmern. Jeder hat sein eigenes Zimmer. Was ist daran so komisch für dich? und zweitens, wir wirtschaften getrennt. Jeder bezahlt natürlich seine Miete usw aus dem einfachen Grund das wir nicht ein Paar sind und so keiner verpflichtet ist für den anderen aufzukommen. Meine Mitbewohnerin bekommt für ihr Lebensunterhalt zuschuss vom Jobcenter und nicht das was du schreibst, dass sie meine Miete bezuschusst. Das hat nichts mit mir zu tun. Ich bitte Antworten von Leuten die sich auskennen. Trotzdem Danke für deine Antwort
Wo ist das Problem ?Wenn jeder sein eigenes Zimmer hat reicht das völlig aus.ich(Frau)wohne mit 3männlichen Kumpels in ner 4-Raum-Wohnung .jeder sein Zimmer,alles andere geteilt-und wir sind auch keine b.gemeinschaft.sonst müsste man mir ja unterstellen mit allen 3jungs abwechselnd zu vö...
bei mehreren ist das aber auch unverfänglicher als in ner 2er WeG mit Mann und Frau.allerdings scheinen 2er WGs in jedem Fall problematischer zu sein.kenne 2frauen (nur Freundinnen)die kürzlich aus Kostengründen zusammenzogen-die mussten dem Amt dann auch erst mal genauestens klarmachen dass sie KEIN lesbisches Pärchen sind!
in ner 1zi-Bude hast auch kein getrenntes schlafzimmer.mein ZimmerIST mein Wohn,schlaf,arbeits und was weiß ich noch-Zimmer -ich kriege da sogar noch fast ne komplette Küche mit herdplatten,Minibackofen u.Kühlschrank mit rein( weil mich der schweinestall der ab u -an in unsrer WG-Küche herrscht nervt)-also geht alles,wenn man nicht viel Geld/Platz hat muss man die Ansprüche eben mal bisschen runter drehen !
Um es nochmals besser darzustellen. Du verlangst das das Amt deine Miete im Zuge des Alg. II trägt. Deine Mitbewohnerin bezieht aber schon Leistung und trägt einen Teil der Mietkosten.
Das kann ja schlecht rechtens sein oder?
Natürlich wurde e es schon geklärt wie du sagst, dass wir eine Wohngemeinschaft sind und einfach Mitbewohner sind. Sie bekommt nur Zuschuss vom Jb u25 noch, deswegen weiss mein Jb vllt nichts davon. Alles andere was du schreibst ist für mich eigentlich nicht korrekt und logisch. Was geht das Jobcenter an, wie ich meine Lebensbereiche aufteile und wie ich lebe? Und ob meine Mitbewohnerin verschwindet, dass soll denen egal sein, sie bezahlen für meine Miete nicht für sie. Das ist nicht die gleiche Person ist aber auch irrelevant. Das was das Jb angeht, ist ob wir ein Paar sind oder nicht und wir zusammen wirtschaften und zusammen Haushalt betreiben. Das ist was zählt und wir teilen uns natürlich alles weil wir kein Paar sind! Ganz einfach. Soll ich vllt angeben ob wir in der gleichen Toilette zusammen furzen oder unser Geschäft machen? Leute was labert ihr wo leben wir nicht in 2019?ist es verboten soziale Beziehungen zu haben und mit jemanden z. B zusammen Kochen oder was?? Also bitte was soll das ganze mit Kühlschranke usw. Ich bin vly Hippie oder habe in mein Zimmer nackte Bilder an der Wand auch von mir selbst weil ich es so mag. Wollen die trotzdem nachschauen? Haha ist wirklich zum Lachen