Was ist eine Aufrechnung nach § 43 Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) (bitte vereinfacht erklären)?

2 Antworten

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Das die Rückforderung des JC mit deinen Leistungen verrechnet wird

Du brauchst den Betrag also nicht zu überweisen. Je nach Sachlage erfolgt die Aufrechnung mit 10 oder 30 % der Regelleistung. Das JC hat die Aufrechnung zu begründen (Ermessensausübung) die Höhe steht WENN aufgerechnet wird ist jedoch festgelegt.

Es ist also ähnlich einer Sanktion, du erhältst weniger Geld ausgezahlt, nur das dem eine Forderung gegenübersteht.

Einfach und Umfangreich genug?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

JobcenterTycoon  14.07.2019, 23:05

Arbeitest du im Jobcenter?

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verreisterNutzer  15.07.2019, 10:47
@JobcenterTycoon

Ja, aber ich mag keine Umgangreichen Antworten Schreiben wie z.B. Isomatte oder Sachverhalte die unzureichend bekannt sind, beantworten.

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Rasolnikow  14.07.2019, 22:03

... sachlich korrekt und verständlich erklärt!

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Eine Aufrechnung erfolgt in der Regel dann, wenn das Jobcenter etwas zu bekommen hat und eine vorherige Verrechnung nicht möglich war bzw.nicht mehr möglich war.

Was dann max.aufgerechnet werden darf kommt auf die Art der Forderung an ( die §§ sind ja im § 43 SGB - ll angegeben ), dann darf max.10 % bzw.max.30 % der maßgebenden Regelleistung für den Lebensunterhalt gekürzt werden.

Mal ein Beispiel :

Man bekommt ein Guthaben aus einer BK - Abrechnung, dass sich nur auf die KDU - Kosten der Unterkunft bezieht, dieses wird dann im Regelfall ja zu 100 % mindernd auf die KDU - angerechnet, dass darf aber nur im Monat nach dem Zufluss des Guthabens erfolgen.

Sollte also die Anrechnung im Monat nach dem Zufluss nicht möglich sein, weil z.B. Leistungen für diesen Monat schon erbracht wurden, dann wird in der Regel aufgerechnet, dies wäre dann bis max.10 % der maßgebenden Regelleistung möglich.

Maßgebende Regelleistung bedeutet, es kommt nicht darauf an was man tatsächlich noch für die Regelleistung zum Lebensunterhalt bekommt, sondern was einem gesetzlich zustehen würde.

Denn angenommen einem Single würden derzeit ja 424 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt zustehen, dieser kann sich ja aber wegen eigenen Einkommen verringern, die Aufrechnung würde dann nicht nach dem noch ausgezahlten Differenzbetrag für den Regelbedarf richten, sondern nach den 424 € die einem normalerweise zustehen würden.

Es würden dann jeden Monat bei 10 % Aufrechnung 42,40 € abgezogen und nicht z.B. nur 20 €, wenn man nur noch 200 € für den Regelbedarf wegen eigenem anrechenbaren Einkommen erhalten würde.