Hallo zusammen,

ich bin seit Jahren krank zu Hause und beziehe ALG II/Hartz 4. Unzählige male musste ich zum Gesundheitsamt zur Begutachtung mit dem Ergebnis "dauerhaft arbeitsunfähig". Zudem besteht eine Schwerbehinderung dauerhaft von 40%. Es wurden solche Worte in den Mund genommen wie, Grundsicherung oder Erwerbsminderungsrente. Jahre passierte nichts bis ich vor kurzem von der Deutschen Rentenversicherung aus zur Begutachtung nach Hannover musste. Einige Wochen später bin ich in das Jobcenter bestellt worden, meine neue Arbeitsvermittlung teilte mir mit das ich bei der Deutschen Rentenversicherung einen Antrag auf "Leistung zur beruflichen Rehabilitation" stellen soll, da das Ergebnis der Begutachtung vorliegt und ich zum Teil voll arbeitsfähig bin, ich darf aber die Unterlagen nicht einsehen. Ich habe dort kein Schreiben bekommen, musste nichts unterschreiben oder habe sonst irgend ein Dokument bekommen noch vorliegen was die Aufforderung bestätigt. Lediglich die mündliche Aufforderung der Arbeitsvermittlung.

Daher meine Frage wie ich mich jetzt verhalten soll und muss ich der mündlichen Aufforderung grundsätzlich folge leisten?