Folgender Fall:

Ich war nach meiner Ausbildung arbeitssuchend und habe in der Zeit Arbeitslosengeld I erhalten. Mein Partner, mit dem ich in einer gemeinsamen Wohnung lebe, musste sich auch Arbeitslos melden und erhielt Arbeitslosengeld II.

Auf dem Antrag/ der Bescheinigung des Arbeitslosengeld II stehen wir beide in einer Bedarfsgemeinschaft drauf und unser Bedarf wird auf uns beide aufgeteilt.

Nun fange ich aber ab August eine 2. Ausbildung an und bin ja nicht mehr berechtigt, eine der bisher erlangten Leistungen zu erhalten da ich eine Ausbildungsvergütung erhalte.

Uns wurde aber gesagt, dass ich weiterhin in der Bedarfsgemeinschaft stehe, aber vermutlich ohne Geld zu erhalten.

Meine Frage:

Kann ich für mich nun Wohngeld bei der Stadt beantragen, obwohl ich ja noch in der Bedarfsgemeinschaft meines Partners eingeschrieben bin?

Wenn ja:

Muss ich ihn dann mit angeben als Haushaltsmitglied und seine Einnahmen offen legen?

Danke im Voraus für die Antworten!