Hallo,

für mein Mietshaus stehen abschließbare Fahrradboxen bereit.

Der neueste Mieter schließt diese Boxen nach Nutzung aber nicht wieder ab.

Nun wurde mein Fahrrad aus dieser Box gestohlen. Kann ich den neuen Mieter für den Schaden haftbar machen? Die Fahrräder innerhalb der Box werden üblicherweise nicht abgeschlossen.

In meiner Hausratversicherung ist Fahrraddiebstahl übrigens nicht mitversichert.