Hallo, ich brauche mal eure Hilfe im Dschungel der unterschiedlichsten Aussagen hier im Netz. Vielleicht bin ich auch nur zu unbedarft, die richtige Antwort heraus zu lesen... Also: Unser Grundstück ist derzeit (noch) teilweise nur durch eine Hecke begrenzt. Wenn nun jemand unbefugt, ggf. mit dem Gedanken der unrechtmäßigen Entnahme von ... Gegenständen das Grundstück bzw. Haus / Nebengebäude betritt und verletzt sich dabei (fällt über irgend etwas, tritt auf eine verkehrt herum liegende Harke, bricht mit einer defekten Leiter zusammen usw.), muss ich dann für seinen Schaden aufkommen? Ich denke nicht, denn es ist unser Grundstück / Haus, es ist sichtbar bewohnt und die Grenzen sind klar erkennbar. Vor dem Grundstück gibt es keinen Bürgersteig o.ä., dass ggf. jemand bei Gefahr auf der anliegenden Straße auf unser Grundstück ausweichen müsste. Wie ist also die Sachlage? Wäre schön, wenn jemand mir ein paar einschlägige Gesetze anführen könnte, aus denen man eindeutig eine Antwort herauslesen könnte. Ich bedanke mich schon einmal im Voraus für die Mühe, die ihr euch macht. Und eine Bitte habe ich noch: Lustige Antworten, oder das, was manche dafür halten, habe ich zu Hauf gelesen und obwohl ich gern lache, bringen die mich hierbei nicht weiter... Danke schön!