Unser Vorgarten wird durch eine kleine Mauer zum Bürgersteig abgegrenzt.

Das verleitet offensichtlich immer gerne Kinder, über dieses Mäuerchen zu klettern. Manche Eltern halten ihre Kinder auch gerne an der Hand und führen sie über fremdes Eigentum.

Ich selbst bin Mutter und käme im Ernst nie auf die Idee, mein Kind über eine Mauer zu führen, da ich 1. Angst hätte, dass es stürzt und 2. es nicht mein Eigentum ist. Aber offenbar denken Eltern anders und die Meinungen gehen auseinander.

Wie dem auch sei. Mich würde nur interessieren, wer dafür haftet, falls sich ein Kind mal dabei verletzt oder von der Mauer stürzt.

Rein vom Kopf her würde ich sagen, die Eltern haften dafür. Aber in unserem Staat ist ja alles denkbar und ich kann mir vorstellen, dass ich als Eigentümer vielleicht auch noch zur Kasse gebeten werde.

Wäre toll, wenn mir jemand Auskunft geben könnte.

DANKE