Hallo Zsm,
Wir wohnen in einer Dachwohnung (3. Zimmer). Also Dachgeschoss eines Hauses. Unsere Waschmaschine ist ebenso im Dachgeschoss allerdings im Nebenraum (Nicht bewohnbar nur als Abstellplatz), der von der Vermieterin für uns zur Verfügung gestellt wurde, weil wir keinen Keller haben. Der Vermieter verlangt von mir, dass ich einen Frostwächter besorgen muss, da es im Winter -0° fallen kann. Und von diesem Nebenraum (nicht bewohnbar) verlaufen die Wasserleitungen.
Wenn die Wasserleitungen einfrieren und vereisen, dann wissen alle was passiert. !!!
Ich solle einen Frostwächter besorgen und den an meiner Stromleitung (mit einem Verlängerungskabel vom Bad) anschließen. Es wurde extra Leitung verlegt für meine Waschmaschine. Ich habe mitbekommen, das so ein Frostwächter ganz schön viel Strom frisst. (Stellt euch vor 2-3-4 Wochen lang ist es unter 0° und das Gerät immer im Betrieb)
Die Vermieterin sagt, dass das Dach neu gemacht wurde eigentlich nichts passieren wird aber im Winter mit Schnee etc. ist ganz schön kalt. Und wird bestimmt unter 0° fallen.
Meine Frage ist wer muss für die Kosten aufkommen ? Vermieter oder Mieter ? Im Falle eines Schadens, trotz eines Frostwächters platzen die Leitungen trotzdem, da es zu kalt wie auch immer. Wer haftet für den Schaden ?
Ich habe dort nur meine Waschmaschine (Neu von Siemens 650€) und 2-3 Kartons. Übrigens, als wir eingezogen sind haben wir nichts vertraglich sowas vereinbart.
Vielen Dank schon mal