Hallo,

Ich habe folgendes Probem: Ich habe einem Handwerker über MyHammer einen Auftrag zur Reparatur einer Terasse einer vermieteten Immobilie erteilt. Der erste Bauabschnitt wurde durchgeführt, nachdem die Temperaturen dies erlaubt haben (die Auftragsvergabe erfolgte im März). Die beschädigten Teile der Terasse wurden entfernt und die notwendigen Arbeiten am Unterbau durchgeführt. Der Handwerker informierte mich, dass der zweite (abschließende) Bauabschnitt erst nach ein oder besser zwei Wochen durchgeführt werden sollte. Ich habe dem zugestimmt und ihn gebeten, wieder mit den Mieter einen Termin zu vereinbaren, da sie den Handwerkern ja den Zugang zur Terasse ermöglichen mussten. Nach dem ersten Bauabschnitt erhielt ich eine Rechnung über eine Abschlagszahlung von 500€ (Gesamtkosten ca. 700€), was mir in Anbetracht der Tatsache, dass die restlichen Arbeiten deutlich weniger Zeit in Anspruch nehmen sollten, noch vertretbar erschien; die Rechnung wurde sofort beglichen. Aufgrund schlechten Wetters hat der Fliesenleger zwei Termine abgesagt und sich danach nicht wieder gemeldet. Darüber haben mich die Mieter erst heute informiert, gut 3 Monate nach dem ersten Bauabschnitt.

Wie soll ich in diesem Fall weiter vorgehen? Ich habe bereits mehrfach erfolglos versucht, den Handwerker zu erreichen. Ich kann mir vom aktuellen Zustand der Terasse leider kein Bild machen, aber es wäre zumindest denkbar, dass durch die vom Handwerker verursachte Verzögerung weitere Schäden aufgetreten sind. Könnte ich den Handwerker dafür haftbar machen? Es wurde aufgrund der Wetterabhängigkeit leider keine feste Frist zur Fertigstellung der Arbeiten vereinbart, jedoch hatte er mir zugesichert, die Arbeiten schnellstmöglich zu erledigen, sobald das Wetter es zulassen würde - und zumindest an diese Abrede hat er sich nicht gehalten. Gibt es ohne ausdrücklich vereinbarte Frist, in dem Handwerkeraufträge erledigt werden müssen, oder muss ich jede Verzögerung hinnehmen?Nicht behobene Schäden an einer Terasse sind schließlich auch Grund genug zur Mietminderung, weshalb ich auf die kurzfristige Erledigung eines Auftrags angewiesen bin.

Schonmal im Voraus vielen Dank für die Antworten!