Mich würde mal brennend interessieren, wie DAS geregelt ist. Artikel 79 besagt, dass Artikel 1 und 20 des GG unveränderlich sind durch die Ewigkeitsgarantie, auch wenn eine 2/3 Mehrheit zustimmt, um das Gesetz zu ändern. Was ist denn aber, wenn Artikel 79 geändert wird? Können dann auch Artikel 1 und 20 geändert werden?
Liebe Grüße Vamouz