Hallo Freunde ich muss am Mittwoch (13.02.2013) ein kurzes Referat über Das Menschenbild des Deutschen Grundgesetzes halten...Auf Wikipedia habe ich dazu das hier gefunden:

Das Menschenbild des deutschen Grundgesetzes [Bearbeiten] Das Menschenbild des Grundgesetzes ist nicht das eines isolierten souveränen Individuums; das Grundgesetz hat vielmehr die Spannung Individuum - Gemeinschaft im Sinne der Gemeinschaftsbezogenheit und Gemeinschaftsgebundenheit der Person entschieden, ohne dabei deren Eigenwert anzutasten. Das ergibt sich insbesondere aus einer Gesamtsicht der Art. 1, 2, 12, 19 und 20 GG. Dies heißt aber: der Einzelne muss sich diejenigen Schranken seiner Handlungsfreiheit gefallen lassen, die der Gesetzgeber zur Pflege und Förderung des sozialen Zusammenlebens in den Grenzen des bei dem gegebenen Sachverhalt allgemein Zumutbaren zieht, vorausgesetzt, dass dabei die Eigenständigkeit der Person gewahrt bleibt.

kann mir das iwer so erklären , dass ich es verstehe ?

Danke im vorraus :)