Laut Artikel 1 des Grundgesetzes ist die menschliche Würde des Menschen unantastbar.

Jedoch wird im Artikel 1 des Grundgesetzes im Folgesatz erwähnt, dass es die Pflicht des Staates ist die menschliche Würde zu schützen.

Jedoch, wenn die menschliche Würde unantastbar ist ..

.. wieso muss sie dann beschützt werden .. ?

Besteht da nicht ein Widerspruch in sich?