Hallo mein Problem besteht darin ! Wir sind eine Erbengemeinschaft zu je 1 drittel .Also drei Eigentümer plus Bank die mit drin steht. Ich bekam jetzt ein Schreiben vom Amtsgericht, wonach sich meine Kinder ( nicht im Haushalt lebend)´( als Unterhalstsschuld ) mit ins Grundbuch haben eintragen lassen. Ich dachte es müssen alle Eigentümer gefragt werden bvor sich jemand in ein fremdes Grundbuch eintragen lassen können !!! man kann aus dem Auszug entnehmen das es eine Zwangshypothek ist und vom Jugendamt eingetragen wurde. Geht sowas ?? wenn nicht wie lange hab ich zeit da Wiederspruch einzulegen ?? wäre nett wenn mir jemand zeitnah antworten könnte / vielen Dank im Voraus