Darf ich meine Eigentumswohnung, welche ich im Sommer erwarb, schon wieder verkaufen, obwohl ich nur die Auflassungsvormerkung im Grundbuch, aber noch nicht den endgültigen Eintrag habe? Durch Todesfall in der Familie habe ich jetzt 2 ETW, möchte 1 Wohnung verkaufen. Bei der 2. Wohnung bin ich nur zu 50 % Eigentümer, da vom Nachlassgericht erst Erbschein und ebenfalls Grundbucheintrag erfolgen muß, glaube ich nicht, dass ich diese 2. Wohnung jetzt schon verkaufen darf.