Hallo Community!

Wir haben im September ein Grundstück gekauft und auf eine Auflassungsvormerkung verzichtet in der Annahme, dass die Grundbucheintragung rasch vonstatten gehen würde. Nun warten wir bis heute auf den Eintrag ins Grundbuch und der Notar kann uns keinen Termin nennen, bis wann der Eintrag vollzogen sein wird, da er hoffnungslos überlastet sei.

Nun möchten wir die Auflassungsvormerkung nachträglich beantragen. Müssen wir dazu wieder einen Notartermin mit Käufer/Verkäufer machen, oder genügt es, wenn wir ein Schreiben aufsetzen, das dann alle Beteiligten unterschreiben?

Danke im Voraus. Alfred