Es geht um folgendes: Haus (BJ.1960) mit Grundstueck wurde vom Vater auf den Sohn uebertragen, mit Grundbucheintrag, in dem steht, dass der Vater und seine Frau (Stiefmutter) lebenslanges Wohnrecht in dem Haus haben. Nun ist der Vater verstorben und seine Frau hat einen gesetzl. Betreuer. Als der Vater noch lebte, hat er das Haus außen und innen "in Schuss" gehalten, d.h. tapeziert, gestrichen kleinere Reparaturen erledigt usw. Der Betreuer will nun von all dem nichts wissen und steht auf dem Standpunkt, dass der Eigentuemer (Sohn) fuer alles aufkommen muß, was das Haus und das Grundstueck betrifft. Es hat aber den Anschein, dass der Betreuer das Geld der alten Dame in die eigene Tasche steckt und sich daher vehement dagegen wehrt, irgendetwas für das Haus zu bezahlen. Ist dem Sohn die Konsultation eines RA anzuraten, oder ist das ein hoffnungsloses Unterfangen?