Guten Tag,

habe vor demnächst meine Eigentumswohnung zu verkaufen. Laut Vertrag ist die Zustimmung des Verwalters nötig.

Im Grundbuch ist folgender Eintrag vorhanden: Veräußerungsbeschränkungen: Zustimmung durch den Verwalter; Ausnahme: Erstverkauf, Verkauf an Ehegatten oder Verwandte gerader Linie und zweiten Grades der Seitenlinie usw.

Frage: Aus meiner Sicht ist es ja ein Erstverkauf zu dem ich dann keine Zustimmung durch den Verwalter benötige.

Ist das so richtig ?

Vielen Dank