Eine bekannte Familie hat ein Problem. Die Eltern haben 1991 ein Haus gebaut. Durch Scheidung kam es zur Zwangsversteigerung. Das Haus wurde von einem Dritten gekauft. Jetzt hat er auch den Kredit nicht bezahlt und es wurden erneut Zwangsversteigerungsvermerke - für den neuen Eigentümer - eingetragen. Inzwischen ist die Tochter der Alteigentümer in dem Alter, in dem sie das "Familienhaus" zurück kaufen möchte. Sie bekommt aber kein Darlehen. Begründung: 1. Ihre Eltern stehen noch mit Zwangsvermerken drin - das ist doch Sippenhaft - hier wird doch Familiensanierung betrieben 2. Auf dem Haus wurde zum zweiten Mal Zwangsversteigerung betrieben - die Bude finanziert keiner. Es geht lediglich darum, die Einträge der Vorbesitzer (zwischen 1991 und 2008) komplett zu entfernen. Es dürfte doch schon aus Datenschutzgründen nicht sein, dass längst erledigte Eigentümereintragungen ewig sichtbar sein können.

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