Liebe Community,

prinzipiell gibt es einige Informationen zu diesem Sachverhalt im Internet. Dennoch finde ich widersprüchliche Informationen und bevor ich einen Anwalt für Steuerrecht aufsuche kann mir vielleicht auch jetzt schon jemand die Sorgen nehmen. Es geht um folgenden Fall:

2012 haben meine jetztige Ex-Freundin und ich ein Haus gebaut. Der Kredit (ca. 250 000 Euro) läuft auf uns beide und auch im Grundbuch stehen wir beide. Dennoch ist es so, dass ich von Anfang an alles alleine bezahlt habe. Bei unserer Trennung vor 2 Jahren haben wir alles sachlich geregelt und es bestehen keinerlei Verfplichtungen zwischen uns mehr. Es geht also nur noch darum, dass sie aus dem Grundbuch und aus dem Kredit kommt. Mit der Bank ist schon alles geregelt und wir könnne den Kredit auf mich umschreiben sobald das mit dem Grundbuch geregelt ist.

Damals habe ich auch den Notar vom Kauf des Grundstückes augesucht und der schockierte mich mit der Aussage, dass Grunderwerbssteuer auf die Hälfte des Hauses anfallen wird. Seit dem habe ich die knapp 10.000 Euro vor Augen. Jetzt wollte ich das Thema nochmal angehen und habe im Internet und in diesem Forum recherchiert. Die Frage wurde öfters gestellt aber in den seltensten Fällen wird von Grunderwerbssteuer berichtet. Auf einer Anwaltsseite habe ich von §23 gelesen, dass sowieso keine Steuer anfällt wenn das Haus in den letzten Jahren privat genutzt wurde.

Was ist denn jetzt richtig? Wird Grunderwerssteuer/Schenkungssteuer anfallen oder kann ich das umgehen?

Vielen Vielen Dank KE