Mein Mann ist verstorben während Vorentwurf des Kaufvertrag schon stand. Ich als seine  Frau bin Erbin, der Verkauf wurde durchgeführt. Notar sagte er beantrage eine Grundbuchberichtigung, das würde in einem Abwasch gehen. Laut Vertrag zahlt die Kosten der Verkäufer (ich). Ich war der Meinung, ohne jedoch explizit nachzufragen, dass die Grundbuchberichtigung in den ersten 2 Jahren kostenlos ist. Somit bin ich von ein paar Euro Kosten für Auslagen des Notar ausgegangen.

Nun belaufen sich die Kosten die er an mich berechnet auf 680 Euro. 

Ist das Rechtens?  Ich bin nicht aufgeklärt worden. Hätte die Berichtigung schließlich auch selbst veranlassen können.