in der regel repräsentieren grundschuldeinträge ins grundbuch einen geldbetrag welcher der gläubiger an den grundstücksbesitzer verleiht. mal angenommen die inflationsrate des geldes ist sehr hoch - dann würde der grundschuldeintrag einen wertverlust bedeuten für den gläubiger, wenn man davon ausgeht dass das geld zinsfrei verliehen werden soll. ist es alternativ auch möglich dass wenn man sachwerte verleiht (gold, schmuck, rohstoffe, wertgutscheine, bitcoins) diese sachwerte ins grundbuch des leihenden als grundschuld eintragen lassen kann ? im grundbuch sollte dann ausdrücklich die verliehene sache stehen, und nicht deren geldwert.