Hallo, wir haben ein Grundstück geerbt auf dem wir jetzt bauen möchten (Abriss des alten Hauses). Das Grundstück wurde vor Jahrzehnten zwischen 2 Geschwistern der Länge nach geteilt. Im Grundbuch wurde dementsprechend ein Durchgangrecht für das hintere Haus (ohne Namen) festgehalten. Die ursprünglichen Besitzer sind lange verstorben, die Grundstücksverhältnisse haben sich geändert. Die Straße, die an den hinteren Teil der Grundstücke grenzt, wurde mittlerweile erschlossen. Das heißt, man kann auch von der anderen Seite des Grundstück zu dem hinteren Haus gelangen. Hausnummer und Straßenname sind jedoch auf die vordere Straße eingetragen. Wir würden den vorderen Teil nun gerne bebauen, würden aber ungern die Nachbarn vom hinteren Haus über unser Grundstück laufen haben. Der jetzige Besitzer möchte das Durchgangrecht jedoch nicht aus dem Grundbuch streichen lassen. Das heißt, wir wären in der Bauplanung sehr eingeschränkt und müssten immer Fremde auf unserem Grundstück dulden. Das Nachbarhaus ist ebenfalls an die Wasserversorgung im vorderen Haus angeschlossen, das heißt, die Leitungen und der Wasserzähler sind in unserem Keller. Gibt es eine Chance dagegen vorzugehen oder müssen wir das akzeptieren? Vielen Dank schon einmal für Rückmeldungen.