Ich hätte prinzipiell Interesse am Erwerb eines Tiefgaragenstellplatze, bei dem im Grundbuch noch eine Firma eingetragen ist, die aber bereits seit Jahren durch Insolvenz abgewickelt (liquidiert) wurde und nicht mehr existiert (auch kein Rechtsnachfolger). Klar, der Fiskus hätte ein vorrangiges Aneignungsrecht, davon wird er aber keinen Gebrauch machen, weil der Stellplatz stark sanierungsbedürftig ist. Nun meine Frage: Wie verhält es sich mit der noch eingetragenen Grundschuld? Eine Bank hätte noch Ansprüche an die nicht mehr existente Firma und diese sind aktuell auch im Grundbuch noch eingetragen. Kann ich die als neuer Eigentümer einfach löschen lassen oder würde ich diese beim Erwerb des Tiefgaragenstellplatzes automatisch mit übernehmen, auch wenn ich gar nicht Schuldner bin/war?! In diesem Fall wäre es natürlich unklug, den Stellplatz zu übernehmen...

Danke für eure Antworten